Der geplante Milliardenpakt des Staates mit den Energiekonzernen zur Entsorgung der Atom-Altlasten wird von einer breiten Bundestag-Mehrheit getragen. Union, SPD und voraussichtlich auch die Grünen wollen an diesem Donnerstag den Entsorgungspakt im Parlament endgültig beschließen, wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs (CDU), Hubertus Heil (SPD) und Oliver Krischer (Grüne) am Montag in Berlin ankündigten. Erwartet werde anschließend auch die Zustimmung der Länder zu dem Atomdeal. Die Grünen sind an elf der 16 Landesregierungen beteiligt.
Die Atomklagen in der Übersicht
Gut fünf Jahre nach der Katastrophe von Fukushima vom 11. März 2011 und dem abrupten deutschen Atomausstieg rollt die Welle von Schadenersatz-Klagen der Energiewirtschaft weiter – allerdings mit wenig Erfolg aus Sicht der Industrie. Anfang Juli wies das Landgericht Hannover die Forderung des Stromriesen Eon nach knapp 380 Millionen Euro Schadenersatz für die Betriebseinstellung der Atommeiler Isar 1 und Unterweser zurück. Eon wird wohl in Berufung gehen.
Auch in den bisherigen Verfahren zum 2011 verhängten Atom-Moratorium hatten sich die Gerichte zugeknöpft gezeigt: In Essen korrigierte das Gericht Ende 2015 den Schadenersatzanspruch von RWE noch vor der Entscheidung deutlich nach unten, in Bonn kassierte der EnBW-Konzern im Februar 2016 eine glatte Abweisung.
Das dreimonatige Moratorium für die ältesten deutschen Blöcke hatten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Atomländer wenige Tage nach Fukushima vereinbart. Kurz danach folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022. Eon sieht sich bei Isar 1 und Unterweser enteignet und verlangt vom Bund sowie den Ländern Bayern und Niedersachsen eine Entschädigung. „Ich erwarte Gerechtigkeit“, hatte Konzernchef Johannes Teyssen im Frühjahr zu den Atomklagen zur Vorlage seiner Jahreszahlen gesagt. Diese waren – nicht zuletzt wegen der Energiewende – tiefrot.
Alle Kläger stützen sich auf eine Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes von Anfang 2013. Das Gericht hatte das Moratorium für die beiden RWE-Kraftwerksblöcke von Biblis an der Bergstraße für rechtswidrig erklärt – unter anderem, weil RWE vor der Entscheidung nicht ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Schon in der mündlichen Verhandlung Ende April hatte der Vorsitzende Richter in Hannover, Martin Schulz, Zweifel an der Eon-Position angemeldet. Schließlich habe sich Eon 2011 gegen die möglicherweise rechtswidrigen Staatsauflagen nicht gewehrt. Wer nicht klage, könne nicht nachträglich Schadenersatz verlangen, sagte Schulz. Diese Sichtweise bestimmte nun auch das Urteil: Mit einem Gang zum Verwaltungsgericht hätte Eon das Moratorium möglicherweise stoppen können, sagte das Gericht. Auf die verbreitete Anti-Atomstimmung nach Fukushima, die einen solchen Schritt unmöglich gemacht habe, könne sich Eon nicht berufen. Schließlich sei die Kernenergie schon lange vor der Katastrophe in Japan umstritten gewesen.
Das wichtigste Verfahren ist die Mitte März dieses Jahres verhandelte Grundsatzklage von Eon, RWE und Vattenfall gegen den schnellen Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht. Bisher ist nicht bekannt, wann hierzu das Urteil fällt. Falls die Konzerne beim höchsten deutschen Gericht gewinnen, könnten Zivilrechtsverfahren mit Forderungen in zweistelliger Milliardenhöhe folgen.
Das bezweifeln manche Beobachter. Schließlich steht der milliardenschwere Atomausstieg an – und die Industrie will dringend die kaum kalkulierbaren Lasten für die Endlagerung loswerden. Nach dem Vorschlag der Atom-Kommission von Ende April sollen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW dafür insgesamt 23,3 Milliarden Euro in einen Fonds überweisen. Über Details wird derzeit heftig hinter den Kulissen gerungen. Das Fallenlassen aller Klagen seitens der Industrie könnte zur Verhandlungsmasse in diesem Poker um Milliarden zählen, wird vermutet.
Der Vertrag sieht vor, dass der Staat den Kernkraftbetreibern Eon, RWE, Vattenfall und EnBW die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt. Dafür sollen die Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,55 Milliarden Euro bar in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managen soll. Die Energiekonzerne sind damit weiter gehende Risiken los. Zuvor hatten sie angekündigt, den größten Teil ihrer Klagen gegen den Staat fallen zu lassen.
Koalition und Opposition pochen nun darauf, dass auch die restlichen Klagen zurückgezogen werden. Dies betrifft den Streit um die Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 ohnehin ausläuft. Zudem hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung geklagt. Nach Medienberichten wirbt die Bundesregierung in Stockholm dafür, dass Vattenfall seine Klage zurückzieht.
Krischer nannte die Rücknahme mehrerer Klagen durch die Atomkonzerne einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Rechtsfrieden: „Doch am Ziel sind wir hier noch nicht.“ Deshalb werde die Bundesregierung im Gesetz explizit dazu ermächtigt, per öffentlich-rechtlichem Vertrag auf die Rücknahme der verbliebenen beiden Klagen im Atomsektor zu dringen. Er werde seiner Fraktion empfehlen, den nachgebesserten Gesetzesplänen zuzustimmen, sagte Krischer. Hubertus Zdebel von den Linken sprach vom großen Schulterschluss von Union, SPD und Grünen mit den Konzernen. Die Atomrisiken würden verstaatlicht.
„Wir haben insgesamt eine sehr vernünftige Lösung gefunden“, sagte dagegen Fuchs. Die operative und finanzielle Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung werde zukünftig beim Bund zusammengeführt. Damit seien die Finanzmittel langfristig sicherer aufgehoben. Umgekehrt gewinnen die Versorger laut Fuchs Planungssicherheit.
Mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer angemessenen Entschädigung der Konzerne sagte Fuchs, ob und in welcher Höhe die Betreiber daraus Ansprüche ableiten könnten, müsse geklärt werden: „Die Erwägungen des Gerichts lassen keine Unsummen erwarten.“ Vorrang sollte eine gütliche Verständigung zwischen Bundesregierung und Konzernen haben, sagte Fuchs.