Entwurf für Klausurtagung CSU will Spitzensteuersatz erst ab 60.000 Euro

Die CSU fordert das Ende des Solidaritätszuschlags. Das geht aus einem Entwurf für die am Mittwoch beginnende Klausurtagung hervor. Zudem soll die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, angehoben werden.

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Die CSU will den Grunderwerb für Familien erleichtern. Quelle: dpa

Berlin Der Spitzensteuersatz soll nach Vorstellung der CSU künftig erst ab einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro statt wie bisher 54.000 Euro greifen. Zudem fordert die CSU-Landesgruppe im Bundestag laut einem Reuters vorliegenden Entwurf für die am Mittwoch beginnende Klausurtagung im früheren Kloster Seeon eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Preisentwicklung. Steuererhöhungen werden für die nächste Legislaturperiode generell abgelehnt, die Steuerquote sollte bei maximal 23 Prozent eingefroren werden.

In dem Papier, das auf der Klausurtagung beschlossen werden soll, wird eine umfassende Steuerreform für die Zeit nach der Bundestagswahl 2017 verlangt. „Die dabei entstehenden Entlastungen müssen allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, wird betont. Der Mittelstandsbauch, mit dem die besondere steuerliche Belastung mittlerer Einkommensgruppen gemeint ist, soll demnach vollständig abgebaut werden und ein linear ansteigender Steuertarif gelten.

Die CSU will zudem den Grunderwerb für Familien erleichtern. Dazu soll ein Baukindergeld dienen, das für jedes im Haushalt wohnende Kind zehn Jahre lang je 1200 Euro vorsieht. Es soll unabhängig von Einkommen und Wohnort gezahlt werden. Die Länder werden aufgefordert, die Grunderwerbssteuern wieder auf 3,5 Prozent zu senken. Die CSU pocht zudem auf eine bessere steuerliche Förderung des Baus von bezahlbaren Mietwohnungen.

Bei der Grundsteuer lehnt die CSU das von 14 Bundesländern vorgelegte Konzept zur Neuberechnung ab. Dies würde die Finanzverwaltungen wegen der nötigen Neuberechnung von 35 Millionen Grundstücken auf Jahre binden. Mieter und Eigentümer müssten vor allem in Gegenden mit stark gestiegenen Grundstückspreise mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Denn das neue Konzept sehe eine Bewertung auf der Grundlage fiktiver Verkaufspreise von Grundstücke vor. Der Bund soll die Kompetenz für die Grund- und Erbschaftsteuer an die Länder abtreten.

Entlastung fordert die CSU auch bei Steuernachzahlungen. Die Finanzämter würden bisher trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase immer noch einen Zinssatz von sechs Prozent anlegen. Dieser Satz sollte halbiert werden. Abgesenkt werden soll auch der Zinssatz, den Unternehmen bei den Altersrückstellungen für ihre Belegschaft angeben können.

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