
Seniorchef Kristian Dubbick war 84 Jahre alt, als SPD, CDU und CSU beschlossen, Familienunternehmen von der Erbschaftsteuer zu befreien, wenn sie den Betrieb weiterführen. Bei den Dubbicks ging es um drei bis vier Millionen Euro. Also wartete die Familie mit der Übertragung des Duisburger Messtechnikunternehmens Ludwig Krohne GmbH & Co. KG (2500 Mitarbeiter, davon 550 in Deutschland) auf die dritte Familiengeneration. Als die Details zu dem sogenannten Abschmelzmodell bekannt wurden, mit dem die Berliner Koalition die Erbschaftsteuerschuld in Zehn-Prozent-Schritten über zehn Jahre erlassen will, rechneten Vater Kristian und Sohn Michael nach. Doch statt der versprochenen Null kamen die Dubbicks auf eine Erbschaftsteuerschuld von acht bis zehn Millionen Euro. Auch andere Familienunternehmer errechneten ihr blaues Wunder. Sie alle hatten das Kleingedruckte im Abschmelzmodell übersehen: Die Koalition wollte nur „produktives“ Vermögen und davon nur jenes in Deutschland und der EU von der Erbschaftsteuer befreien. International erfolgreiche Unternehmen wie Krohne, das in seinem Segment Weltmarktführer ist, wären „besonders gelackmeiert“, stellt sich Betriebsratschef Fritz Legrand auf die Seite der Inhaber. Legrand, seit 1973 bei Krohne und SPD-Mitglied, sorgt sich, dass eine hohe Erbschaftsteuer auch die Beschäftigten im Duisburger Stammwerk „abstraft“. Denn: „Woher soll die Familie überhaupt die Kohle herholen?“, fragt der Arbeitnehmervertreter: „Die haben doch ihr Vermögen in die Firma gesteckt.“ Von dort müsste auch das Geld kommen, um Erbschaftsteuern zu zahlen. Gespannt schauen Senior Kristian, inzwischen 86 Jahre alt, Junior Michael und Betriebsrat Legrand deshalb nach Berlin, wo die Arbeitsgruppe „Erbschaftsteuerreform“ an diesem Montag unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zur entscheidenden Beratung zusammentritt. Bis Ende September will die Koch-Steinbrück-Truppe Eckpunkte erarbeiten – die Kriterien, anhand derer sich für mehrere Millionen Unternehmer, Grund- und Hausbesitzer, Bauern und einfach nur wohlhabende Bürger entscheidet, ob und in welcher Höhe sie künftig Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen müssen. Der Gesetzentwurf könnte bis November formuliert und dann im nächsten Frühjahr verabschiedet werden, schätzt Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus, der Mitglied der Arbeitsgruppe ist. Ein Inkrafttreten bereits zum Jahresende, wie zuvor angekündigt, erscheint mittlerweile unwahrscheinlich – zumal die Politiker angesichts der offenkundigen Schwächen des Abschmelzmodells in neue Richtungen denken. Über die Sommerpause hinweg haben Steuerexperten im Bundesfinanzministerium und in Finanzministerien einiger Länder an Computern verschiedene Optionen getestet, Steuersätze variiert, Freibeträge rauf- und runtergesetzt. Am Mittwoch voriger Woche begutachteten Finanzbeamte der Koch-Steinbrück-Gruppe schon einmal die drei Optionen, die neben dem Abschmelzmodell neu ins Spiel gekommen sind:
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Das Niedrigsatzmodell: Die Finanzministerien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz rechneten eine durchgängige Senkung der Steuersätze durch. Vier, acht und 16 Prozent für drei Steuerklassen und persönliche Freibeträge von 250.000 Euro für Kinder und 350 000 für Ehegatten plus 500.000 Euro für sachliche Vermögen (Betriebe, Grund und Boden) würden demnach rund 3,5 Milliarden Euro Steuern erbringen – fast die Vorgabe, nach der Reform ein Erbschaftsteueraufkommen von vier Milliarden Euro zu gewährleisten. Das Schedulenmodell: Das hessische Finanzministerium prüfte ein verschachteltes System aus Freibeträgen für Grund- und Betriebsvermögen von 200.000 bis einer Million Euro sowie 50.000 Euro für übriges Vermögen bei Kindern und Ehegatten bei Steuersätzen von 10 bis 40 Prozent nach Steuerklasse und Vermögenshöhe. Das Viskorf-Modell: Das Bundesfinanzministerium rechnete die nach Bundesfinanzrichter Hermann-Ulrich Viskorf benannte Variante mit Freibeträgen von maximal 50.000 Euro, grundsätzlicher Freistellung von Ehegatten und Steuersätzen von zwei bis 20 Prozent. Innerhalb der großen Koalition neigen sich – zumindest in der Union – die Sympathien dem Niedrigsatzmodell zu. Zwar wirbt Hessens Ministerpräsident Koch noch für sein Schedulenmodell. Und Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser erklärt beharrlich, dass „die – ursprünglich von mir entwickelte – Regelung“ eines Abschmelzmodells „bestimmt kommt“. Dagegen mahnt Baden-Württembergs Finanzminister Stratthaus, einer der Architekten des Niedrigsatzmodells: „Wir dürfen nicht wieder in komplizierte Denkweisen verfallen und müssen auf dem Pfad der Vereinfachung und Klarheit bleiben.“ Das sagen sich auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer mehr Unions-Politiker, die der zuständige Berichterstatter Christian Freiherr von Stetten hinter den Kulissen für das Niedrigsatzmodell gewonnen hat. Der SPD ist dagegen die genaue Ausgestaltung ziemlich egal, ließ SPD-Fraktionschef Peter Struck Vertreter der Wirtschaft wissen, die bei ihm jüngst für ein Niedrigsatzmodell anstelle des Abschmelzmodells warben. Für Struck und andere führende Sozialdemokraten ist allein wichtig, dass vier Milliarden Euro auch nach der Reform in die Länderkassen kommen. Und die betroffenen Erbschaft- und Schenkungsteuerzahler selbst? Sie könnten mit dem Niedrigsatzmodell wohl noch am ehesten leben, geht aus einer Befragung der WirtschaftsWoche bei Verbänden und Unternehmen hervor. Aus Sicht der Freiberufler wäre der Vorschlag von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz „am leichtesten handhabbar und zu verkraften“, sagt Arno Metzler vom Bundesverband der Freien Berufe, der 954 000 Ärzte, Anwälte, Architekten und andere Selbstständige vertritt. Das Hessen-Modell dagegen wäre „eine absolute Verkomplizierung“. Auch private Immobilienbesitzer könnten sich „unter all den Modellen nur für das Niedrigsatzmodell erwärmen“, meint Haus & Grund-Geschäftsführer Stefan Walter.













