Erbschaftsteuer "Reform wird wieder vor Verfassungsgericht landen"

Die Grünen halten den Kompromiss bei der Erbschaftsteuer für nicht verfassungsfest. Die Ökopartei und der Wirtschaftsflügel der Union sprechen sich stattdessen für ein Flat-Tax-Modell bei vererbtem Firmenvermögen aus.

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Ein Kugelschreiber liegt auf einem Formular für die Erbschaftsteuererklärung Quelle: dpa

Die Grünen halten die Einigung in der großen Koalition zur Erbschaftsteuer für nicht verfassungsgemäß und wollen sie im Bundesrat wohl nicht mittragen. „Es ist wieder absehbar, dass die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird“, kritisierte der Grünen-Steuerexperte und Bundestagsabgeordnete Thomas Gambke der WirtschaftsWoche. Das sei schon drei Mal geschehen, doch Unternehmer bräuchten endlich Rechtssicherheit.

Vermögen werde von der großen Koalition erneut unterschiedlich behandelt, urteilte er. „Ich plädiere dafür, dass wir im Bundesrat nicht mitziehen und uns als Grüne enthalten.“ Ähnlich kritisch hatte sich die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) geäußert. Die Grünen regieren in zehn von 16 Bundesländern und können so Mehrheiten in der Länderkammer mit bestimmen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete fordert stattdessen eine Flat Tax von 15 Prozent für Erbschaften – oberhalb eines Freibetrages. Dabei geht es vor allem um Firmenerben. „Man kann den Betrag dann für 15 Jahre stunden, also die Bezahlung strecken“, erläuterte der Steuerexperte.

„Wer über einen solchen Zeitraum bezahlt, gefährdet weder Arbeitsplätze noch Investitionen.“ Wer die Steuer auf den ererbten Betrieb schneller abbezahle, könne mit einem Rabatt rechnen.

Gambke hat die Reformvorschläge als Teil des künftigen Steuerkonzepts der Grünen maßgeblich erarbeitet. Er sieht Einigungschancen mit der Union, deren Wirtschaftsflügel ebenso eine Flat Tax für Erbschaften fordert – allerdings nur in Höhe von drei bis fünf Prozent. „Über die Höhe wird man sich einigen können“, sagt Gambke, der selbst Unternehmer ist.

Auf den letzten Drücker haben sich Union und SPD auf eine Reform der Steuer geeinigt. Damit kann der Bundestag die Neuregelung der Steuerprivilegien für Firmenerben noch in dieser Woche beschließen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu großzügig gekippt.

Seitdem stritt die Bundeskoalition, wie Firmenerben, die Betrieb und Arbeitsplätze erhalten, bei begünstigt werden können, ohne gegen das Grundgesetz und das Gebot der Gleichbehandlung zu verstoßen.

Vor allem die CSU hatte sich die Argumente von Familienunternehmern zu eigen gemacht. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die SPD hatten gewarnt, gebe es zu viele Ausnahmen, lande ein neues Gesetz zur Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt eine Frist für eine Neuregelung bis Ende Juni 2016 gesetzt. Steuergesetzen muss der Bundesrat zustimmen, wobei die Erbschaftsteuer ohnehin den Ländern zufällt.

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