Erdogan-Schmähgedicht Böhmermann sorgt für Koalitionskrach

Die Große Koalition tut sich schwer mit einer Reaktion zum Fall Böhmermann. Das Kanzleramt führt eine Schweizerin als Präzedenzfall an. Am Mittag will sich Kanzlerin Angela Merkel äußern.

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Jan Böhmermann: Das Gedicht des ZDF-Neo-Moderators über den türkischen Präsidenten Erdogan schlägt hohe Wellen. Quelle: dpa

Düsseldorf Erst die Staatskrise, dann der Koalitionskrach? Der Fall Böhmermann sorgt nicht nur für angespannte Beziehungen zu Ankara, für Diskussionen um die Freiheit der Kunst und Ermittlungen gegen und Polizeischutz für den Satiriker, sondern offenbar auch für einen handfesten Streit innerhalb der Regierung.

Besonders Kanzleramt und Auswärtiges Amt konnten sich laut Informationen von Spiegel Online in den vergangenen Tagen nicht auf eine gemeinsame Linie zu dem Begehren des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan einigen, ein Strafverfahren nach Artikel 103 des Strafgesetzbuches gegen Böhmermann zu ermöglichen.

Das könnte nun vorbei sein: Am Mittag will Kanzlerin Angela Merkel eine offizielle Stellungnahme abgeben.

Während das Kanzleramt in den vergangenen Tagen die Haltung vertreten hatte, dem Begehren stattgeben zu wollen, wollte das Auswärtige Amt ein Veto einlegen, berichtet das Blatt auf seiner Website. „Wir sind skeptisch, ob das Strafrecht der richtige Weg sein kann", heißt es laut Spiegel Online im Umfeld von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ Erdogan in einem Gedicht, das er als „Schmähkritik“ angekündigt und in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt hatte, mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Grund war Erdogans heftige Reaktion auf eine Satire der Sendung „extra3“.

Im Kanzleramt werde nun unter anderem mit Präzedenzfällen wie dem von Micheline Calmy-Rey argumentiert. Ein in Bayern wohnhafter Schweizer hatte 2007 die damalige Schweizer Bundespräsidentin damals wüst im Internet beschimpft.

Wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ – wie im Fall Böhmermann nach Paragraf 103 – wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Die deutsche Bundesregierung hatte damals das Begehren von Calmy-Rey bewilligt.

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