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ESM-Entscheidung: Karlsruhe äußert sich am 12. September

Das Bundesverfassungsgericht wollte sich Zeit nehmen, bevor es sich zur Vereinbarung der Euro-Rettungsfonds mit dem Grundgesetz äußert. Nun haben die Karlsruher Richter den Termin ihrer Entscheidung verkündet.

Im September wird das Bundesverfassungsgericht über den ESM-Rettungsfonds und den Fiskalpakt entscheiden. Quelle: dpa
Im September wird das Bundesverfassungsgericht über den ESM-Rettungsfonds und den Fiskalpakt entscheiden. Quelle: dpa

Die Klagen gegen die Euro-Rettungsfonds hat vergangene Woche die geballte Aufmerksamkeit der gesamten Bundesrepublik auf sich gezogen. Nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag vergangener Woche war klar, dass sich die Karlsruher Richter genügend Zeit nehmen wollten, um über die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Rettungsschirms zu entscheiden.

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Nun haben sie das Datum ihrer Entscheidung verkündet: Das Bundesverfassungsgericht wird am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Das gab das Gericht am Montag bekannt.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte angedeutet, dass sich das Gericht mit der Eilentscheidung mehr Zeit lassen könnte als die üblichen drei bis vier Wochen und dafür eine gründlichere Prüfung vornehmen könnte.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte an die Richter appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu treffen. Mehrere Gruppen von Klägern haben gegen die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein „Mehr Demokratie“, dessen Beschwerde sich rund 12 000 Bürger angeschlossen haben. Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 24.07.2012, 16:51 UhrBlickensdoerfer

    „Europäischer Stabilitätsmechanismus“, dieses Worte-Ungeheuer mag zwar beeindrucken und das soll es auch. Aber mit ihm wird trotzdem Unsinn ausgedrückt und verschleiert, dass es sich dabei um einen Namen handelt, der einer zu bildenden internationalen Finanzinstitution zugeordnet wurde. „Stabilitätsmechanismus“ ist in Deutsch eine unsinnige Wortkonstruktion. Und sie wird auch zum Beispiel nicht mit dem Hinweis sinnvoll, diese Finanzinstitution solle für Märkte, Banken, Staaten einen stabilisierenden „Mechanismus“ erfinden. Die Tätigkeiten der Menschen dieser Institution sind aber kein Mechanismus, sondern Interessen geleitete, und können auch nicht mechanisch etwas stabilisieren
    Folge, dass dieses Worte-Ungeheuer unkritisch überall verwendet wird, ist, „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ hinterlässt den Eindruck, und das soll es auch, es sei etwas Gegenständliches. Doch es ist nur der Name für eine zu bildende internationale Finanzinstitution, der wiederum Verfügungsmacht über sehr viel Geld der Euro-Länder übertragen werden soll.
    Investigativer Journalismus hätte schon längst enthüllen können warum das beschlossene Gesetz nicht richtig benannt wurde, nämlich Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Bildung und Einrichtung einer internationalen Finanzinstitution mit Namen „Europäischer Stabilitätsmechanismus“.
    Das Bundesverfassungsgericht muss also nicht zu „ESM“, sondern zu einem Gesetz zur Bildung und Einrichtung einer internationale Finanzinstitution mit großer Verfügungsmacht entscheiden und zwar ob trotz der Übertragung dieser Verfügungsmacht an diese Finanzinstitution Verfassungsidentität gewahrt bleibt, oder, wenn nicht, dass dann dafür eine das Grundgesetz ablösende Verfassung erforderlich wäre. Die Wahrung der Verfassungsidentität kann deshalb auch nicht an einem Kriterium „Demokratie“ festgestellt werden. Denn eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestages hat das Gesetz zu „ESM“ demokratisch beschlossen.

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