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ESM-Klage: Schäuble warnt vor Ausweitung der Krise

Der Finanzminister fürchtet unabsehbare Folgen, sollte das oberste Gericht Deutschlands den ESM stoppen und mahnt zur Eile. Doch die Verfassungsrichter lassen sich nicht irritieren.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in der mündliche Verhandlungen über die Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Quelle: dpa
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in der mündliche Verhandlungen über die Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Quelle: dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erhöht den Druck auf das Bundesverfassungsgericht, dem Euro-Rettungsschirm ESM und dem EU-Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin rasch grünes Licht zu geben. „Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden“, sagte Schäuble. Nach seiner Einschätzung könnte es zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.

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Die Richter wollten eigentlich nur über die Eilanträge der Kläger gegen die beiden völkerrechtlichen Verträge beraten. Die Bundesregierung bat das Gericht allerdings in der Verhandlung, auch die entscheidende Frage mitzuprüfen, ob die beiden Pfeiler der Anti-Krisen-Strategie gegen das Grundgesetz verstoßen. Das würde zwar das Urteil zur Eilentscheidung verzögern, allerdings vorzeitig für Klarheit sorgen.

Entscheidung in der Hauptsache erst später

Die Karlsruher Richter verhandeln über mehrere Eilanträge gegen die Rettungsmaßnahmen, eine Entscheidung darüber wird noch für Juli erwartet. Dabei geht es zunächst allein um die Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht über mehrere Klagen in der Hauptsache entschieden hat. Das könnte noch mehrere Monate dauern. Die Kläger sehen eine Verletzung des Demokratieprinzips und warnen davor, dass eine Ratifizierung nicht mehr rückgängig zu machen sei.

Wie geht es weiter mit dem ESM?

  • Der Rettungsschirm

    Der Nachfolger des „Rettungsschirms“ EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Mitgliedstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sollte er schon zum 1. Juli starten.

  • Die Hürden

    Der ESM tritt in Kraft, sobald ihn so viele Mitgliedstaaten ratifiziert haben, dass sie mit ihren Anteilen gemeinsam 90 Prozent des Stammkapitals stellen.

  • Der Stand

    Bisher haben 13 der 17 Euro-Länder den ESM ratifiziert: Griechenland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Spanien, Zypern, Finnland, Belgien, die Slowakei, Irland, Luxemburg und zuletzt in der
    vergangenen Woche die Niederlande und Österreich. In Estland prüft den Vertrag das Verfassungsgericht, das am 12. Juli entscheidet. In Italien und Malta muss der ESM noch durch die Parlamente.

Dem Parlament entgleite die Kontrolle über den Haushalt. Eigentlich sollte der Rettungsschirm ESM am 1. Juli aktiv werden. Für die Kläger argumentierte der Prozessvertreter des CSU-Politikers Peter Gauweiler, das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Deutschland dürfe sich daran nur beteiligen, wenn das Volk darüber abstimme. Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bundestag, Gregor Gysi, sagte, die „rote Haltelinie des Grundgesetzes“ sei erreicht.

Wie geht es weiter mit dem Fiskalpakt?

  • Fiskalpakt

    25 von 27 EU-Staaten haben im März den Pakt mit strengeren Haushaltsregeln unterzeichnet. Großbritannien und Tschechien ziehen nicht mit. Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben und nationale Schuldenbremsen einzuführen.

  • Die Hürden

    Der Fiskalpakt muss noch in nationales Recht umgesetzt werden und soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass ihn mindestens zwölf Euro-Länder ratifizieren. Nur wer den Fiskalpakt unterzeichnet hat, kann auch ESM-Hilfen erhalten.

  • Der Stand

    Bisher haben die fünf Euro-Länder Portugal, Slowenien, Griechenland, Spanien und Österreich den Pakt ratifiziert, dazu Dänemark, Lettland, Litauen und Rumänien. Die Iren haben in einem Referendum Ja zum Fiskalpakt gesagt, verabschiedet werden soll das Gesetz aber erst zum Jahresende.

Eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz würde auch neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen - etwa für die Aufnahme sozialer Grundrechte. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle mahnte, auch in ungewöhnlichen Krisensituationen dürfe die Verfassung nicht außer Acht gelassen werden. „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert. Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere!“

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Das Gericht müsse abwägen, welche Entscheidung die größeren Nachteile mit sich bringe, sagte der Präsident. Die Politik habe vor allem in Krisenzeiten einen großen Spielraum - und die fraglichen Gesetze seien schließlich mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundestages und Bundesrates verabschiedet worden. Andererseits verwiesen die Kläger mit Recht darauf, dass die Gesetze völkerrechtliche Verträge begründeten.

Diese seien nicht mehr aufzulösen, selbst wenn das Gericht später zum Ergebnis käme, dass sie verfassungswidrig seien. „Dass solche Prognoseentscheidungen schwierig sind, liegt auf der Hand“, sagte Voßkuhle. Das Eilverfahren hatten unter anderem der Vereins „Mehr Demokratie“, die Fraktion der Linken im Bundestag und der CSU- Politiker Peter Gauweiler angestoßen

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 10.07.2012, 18:29 UhrCarla

    Herr Schäuble hat nicht zu warnen, auch er hat abzuwarten wie das Gericht entscheiden wird .
    Wir haben noch ! eine Demokratie und die Hoffnung, daß das Gericht dem Bürger verantwortlich sprechen wird.
    Die Politik hat Fehler gemacht - Fehler , die es nun zu korrigieren gilt.

  • 10.07.2012, 16:47 UhrPequod

    Herr Schäuble, zu was haben wir ein HGB?
    Wollen Sie das etwa auch aushebeln?
    Wo sind wir denn? Bestimmt nicht mehr in den Zeiten als es
    üblich war, bedingungslos einer vorausflatternden Fahne nach-
    zurennen, auch wenn diese heute blau und mit Sternen ver-
    sehen ist!!!

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