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KommentarESM-Urteil: Schicksalstag für Deutschland

von Christian Ramthun

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kettet Deutschland endgültig an die Euro-Krisenländer. Das Haftungsrisiko steigt um weitere 190 Milliarden Euro. Scheitern die Krisenländer, scheitert auch Deutschland.

Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle Quelle: REUTERS
Nach der Entscheidungsverkündung durch den Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kann nun der Bundespräsident den ESM-Vertrag unterschreiben. Quelle: REUTERS

Wohltuend am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsfonds ESM ist allein die Klarheit, die das Gericht vom ESM-Vertrag verlangt. Erstens darf das finanzielle Haftungsrisiko Deutschlands „unter keinen Umständen“ über die festgelegten 190 Milliarden Euro hinausgehen, es sei denn, der Bundestag erhöht ausdrücklich und wissentlich den deutschen Garantieanteil. Und zweitens darf es seitens des künftigen ESM-Gouverneursrates keine Geheimniskrämerei gegenüber dem Bundestag geben; alle notwendigen Informationen über Hilfen und Auflagen an Krisenländer müssen den Volksvertretern zur Verfügung gestellt werden. Eigentlich sind diese Klarstellungen eine Selbstverständlichkeit, doch offenbar bedarf es dafür des höchsten deutschen Gerichts.

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Was Karlsruhe nicht verhindern wollte beziehungsweise konnte oder durfte – weil es die freie Entscheidung des vom Volk gewählten Bundestages ist- , ist die zusätzliche Haftung für die Euro-Krisenländer in Höhe von bis zu 190 Milliarden Euro. Dieser Betrag für den ESM addiert sich zu den bereits eingegangenen Rettungsverpflichtungen Deutschlands von bedrohlichen 510 Milliarden Euro. Rechnet man noch die Forderungen der Bundesbank gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) von aktuell 751 Milliarden Euro hinzu (Target II), dann ist Deutschland mit ungeheuren 1,2 Billionen Euro bei den Euro-Krisenländern beteiligt. Deutsche sitzen nun mit Italienern und Spaniern endgültig  in einem Boot. Scheitern die Krisenländer, scheitert auch Deutschland!

Klage gegen den Euro I

Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.

Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).

Bild: dapd

Das haben die Karlsruher Richter bewusst nicht verhindern wollen und können. BVG-Präsident Andreas Voßkuhle wies vielmehr darauf hin, dass die Verweigerung des ESM-Rettungsfonds womöglich noch größere Schäden für Deutschland bedeuten würden. Dies abwägen, sei aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, sondern des Bundestages und der Bundesregierung. Und deshalb wies das Verfassungsgericht auch einen Antrag der Kläger ab, dem Bundespräsidenten selbst nach der heutigen Eilentscheidung noch die Unterschrift unter den ESM-Vertrag zu verbieten, bis das Gericht endgültig (in einigen Wochen oder Monaten) entschieden hat.

Alternativ: Europas Untergang

Bundespräsident Joachim Gauck kann nun den ESM-Vertrag unterschreiben. Zunächst aber müssen die Juristen noch die beiden Bedingungen des Verfassungsgerichts – strikte Begrenzung auf 190 Milliarden Euro und Informationspflicht für den Bundestag  – in den Vertragstext hineinfrickeln. Das kann noch zwei Tage dauern. Mit Gaucks Unterschrift kann der ESM endgültig in Kraft treten. Dann entsteht ein gigantischer Feuerlöschtopf mit 700 Milliarden Euro Stammkapital, woran Deutschland mit 27,1 Prozent beteiligt ist.

Wie geht es weiter mit dem ESM?

  • Der Rettungsschirm

    Der Nachfolger des „Rettungsschirms“ EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Mitgliedstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sollte er schon zum 1. Juli starten.

  • Die Hürden

    Der ESM tritt in Kraft, sobald ihn so viele Mitgliedstaaten ratifiziert haben, dass sie mit ihren Anteilen gemeinsam 90 Prozent des Stammkapitals stellen.

  • Der Stand

    Bisher haben 13 der 17 Euro-Länder den ESM ratifiziert: Griechenland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Spanien, Zypern, Finnland, Belgien, die Slowakei, Irland, Luxemburg und zuletzt in der
    vergangenen Woche die Niederlande und Österreich. In Estland prüft den Vertrag das Verfassungsgericht, das am 12. Juli entscheidet. In Italien und Malta muss der ESM noch durch die Parlamente.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diesen Weg definitiv nicht gern beschritten. Er ist ihr mehr oder weniger aufgezwungen worden, Alternativen schienen ihr noch ungeheurer („Scheitert der Euro, scheitert Europa“). Merkel muss mit den Anfangsfehlern der Währungsunion fertig werden, wozu neben fehlenden strengen Haushaltsauflagen, einer fehlenden harmonisierten Wirtschafts- und Finanzpolitik auch die Aufnahme Griechenlands zählt.

Mit dem heutigen Plazet des Bundesverfassungsgericht zum ESM kann niemand Deutschland mehr vorwerfen, nicht alles zum Erhalt der Euro-Zone und für die europäische Einigung zu tun. Nun ist der Ball allein im Feld der Krisenländer. Sie müssen ihre Staatsfinanzen sanieren und ihre verkrusteten Wirtschafts- und Sozialstrukturen reformieren. Die größte Verantwortung aber trägt Frankreich: Schuldenfinanzierter Sozialismus oder wettbewerbsfähige Marktwirtschaft lauten die Alternativen für den französischen Präsidenten Francois Hollande; und nach dem linken Wahlkampfgetöse scheint er nun doch den Stabilitätspfad zu beschreiten.

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Gelingen die Reformen in den Krisenländern, steht Europa in wenigen Jahren superstark da. Die Alternative wäre Europas Untergang. Dafür ist das Bundesverfassungsgericht dann aber weder zuständig noch verantwortlich, sondern allein die Politik.

6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 12.09.2012, 18:20 UhrScheibenklar

    Bei genauerer Betrachtung hat das BVerfG heute nicht nur den Weg für den ESM frei gemacht sondern auch für die Anwendung von GG Art 20, Abs. 4.

  • 12.09.2012, 17:57 UhrScheibenklar

    Bundesverfassungsgericht ist dem Weg des Verbrechens treu geblieben, den es seit den Zeiten von Roman Herzog und Paul Kirchhof beschritten hat.

    Mit dem heutigen Urteil hat Andreas Voßkuhle das Niveau seines Kollegen Roland Freisler bei weitem unterschritten.

    Mehr als das BVerfG hat sich in 2000 Jahren abendländischer Rechtsgeschichte nie ein Gericht zum willigen Helfer von Staatsverbrechern gemacht; in einem Ausmaß, daß es selbst zu einer kriminellen Vereinigung geworden ist.

  • 12.09.2012, 17:52 UhrGerd

    Das Verfassungsgericht hat heute scheinbar die Rechte des Parlaments gestärkt. Wenn ich aber daran denke, dass etwa drei Viertel dieses erlauchten Gremiums dem ESM kritiklos zugestimmt haben, ohne die kritischen Passagen des Vertrags überhaupt zu verstehen, dann mache ich mir über diese “Stärkung“ keine großen Illusionen, denn das Parlament reduzierte sich damit selbst auf die Funktion “Abstempeln“ der Beschlüsse einer gefühlten Allparteien-Regierung Merkel.

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