EU-Patent in Deutschland Steinmeier wird Gesetz vorerst nicht unterzeichnen

Deutsche Unternehmen sollten Patente künftig nicht mehr einzeln in jedem Land der Europäischen Union anmelden müssen. Die Reform ist seit Jahren ein Streitpunkt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Der Bundespräsident wartet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Quelle: dpa

Berlin/Karlsruhe Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz zur deutschen Umsetzung des EU-Patents vorerst nicht unterzeichnen. Eine Sprecherin sagte, Steinmeier komme damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts nach. Er wolle dessen Entscheidung abwarten, was bei solchen Bitten die normal sei. Eine Gerichtssprecherin bestätigte in Karlsruhe, dass eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag gegen das EU-Patent vorliegt. Der Eilantrag werde nun zügig bearbeitet.

Über die Reform wird seit Jahren gestritten. So lange der Bundespräsident die Gesetze nicht ausfertigt, kann das EU-Patent nicht in Kraft treten. Patente sind wichtige wirtschaftliche Faktoren. Mit den neuen Regeln soll ein deutscher Hersteller, der sein Patent in einem anderen EU-Staat verletzt sieht, in der Bundesrepublik und nicht in der Heimat des mutmaßlichen Patentpiraten vor Gericht ziehen können. Das EU-Patent soll zudem die unterschiedlichen Regelungen beseitigen.

Über die Verzögerung der Umsetzung berichtete am Montag zuerst die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

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