
Frankfurt/DüsseldorfWehret den Anfängen – das Motto treibt die Politiker der CDU/CSU und FDP im Bundestag offenbar um. Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen von Union und FDP sehen in der Reform der Pensionsfondsrichtlinie, die die EU-Kommission angestoßen hat, eine Bedrohung für die betriebliche Altersversorgung (BAV) in Deutschland. Daher beantragen sie im Bundestag Ausnahmen für Pensionseinrichtungen und stärken damit die Bundesregierung in ihrer Verhandlung mit der EU.
Der Grund: Die EU-Kommission will Pensionskassen und Pensionsfonds ähnlich wie Versicherer neuen Eigenkapitalanforderungen unterwerfen (Solvency II). Damit zieht Brüssel Konsequenzen aus der Finanzkrise, die zeigte, wie anfällig kapitalgedeckte Systeme in turbulenten Zeiten sind. Doch was nach Absicherung klingt, könnte in Wirklichkeit die betriebliche Altersversorgung in Deutschland aushebeln, befürchten Bundestagspolitiker wie der Finanzexperte Björn Sänger (FDP). Der Bundestag erwartet nun von der Regierung, dass „den Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung unbedingt Rechnung getragen werden muss“, sobald die härteren Eigenkapitalanforderungen von Solvency II auf Pensionssysteme übertragen werden, wie in einem Antrag steht, der dem Handelsblatt vorliegt. Zu diesen Besonderheiten zählen in Deutschland etwa die unbegrenzte Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrentenzusagen und der Schutz von Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungsverein.
In Deutschland wurde die betriebliche Altersvorsorge zu einem Pfeiler in der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge aufgebaut. Pensionskassen und -fonds sichern derzeit über acht Millionen Beschäftigte und Betriebsrentner ab. Ihr Vermögen beträgt rund 130 Milliarden Euro. Wenn die Pensionseinrichtungen künftig von der EU-Kommission gezwungen werden, das Vermögen mit mehr Eigenmitteln abzusichern, gibt es Probleme. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge wäre damit ein zusätzlicher Eigenkapitalbedarf von bis zu 40 Milliarden Euro verbunden. Der Zusatzbedarf entstünde durch eine stichtagsbezogene Marktbewertung von Kapitalanlagen sowie Pensionsverpflichtungen nach den Eigenkapitalregeln von Solvency II.
Die erhöhten Eigenkapitalanforderungen führen zu Problemen.
Das träfe entweder die Arbeitgeber, die für die Betriebsrenten haften, oder die Renten müssten gekürzt werden und künftige Anpassungen entfallen. Am Ende verlören die Betriebsrenten an Attraktivität, und der „angestrebte weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland wäre damit erheblich gefährdet“, heißt es in dem Antrag der Regierungsfraktionen. Vor allem zahlreiche der rund 150 Pensionskassen im Land fürchten um ihre Existenz. Die meisten dieser Pensionskassen zahlen den Arbeitnehmern Betriebsrenten für die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind. Zudem gibt es sogenannte überbetriebliche Pensionskassen, die für mehrere Firmen zuständig sind und im Charakter Versicherungen ähneln. Alle haben Probleme mit höheren Eigenkapitalanforderungen. Entsprechend laut ist der Aufschrei der Verbände. Das könne kein Arbeitgeber
stemmen, klagt der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK). Hier „wird ein bewährtes und krisenfestes Instrument der kapitalgedeckten Altersvorsorge kaputtreguliert“, macht VFPK-Vorstand Helmut Aden Stimmung. Doch Deutschland steht nicht allein. Auch in anderen EU-Ländern kommt Unmut auf. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble spricht intensiv mit Kollegen aus Belgien, Großbritannien, Irland und den Niederlanden und Skandinavien, wo seine Bedenken gegen die EU-Regeln geteilt werden.
Die Unsicherheit bleibt groß, wie die Regeln am Ende aussehen, die die EU-Politiker in Brüssel den Pensionseinrichtungen künftig auferlegen werden. Zwar sorgte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier kürzlich für Erleichterung, als er sagte, dass er die Regeln für Versicherer nicht eins zu eins auf Pensionskassen übertragen will. Dennoch: Das vor einigen Wochen veröffentlichte „EU-Weißbuch Rente“ enttäuschte sowohl die Branche als auch die Politiker. Im Weißbuch hält die Kommission an ihrem Ziel fest, die betriebliche Altersversorgung EU-weit gleichen Anforderungen zu unterwerfen.
Marktwerte sind bei Betriebsrenten unwichtig.
Das reicht bis zu einer Übertragung der erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Versicherungen auf Pensionskassen. Alles bleibt aber im Allgemeinen, stellt Peter Doetsch, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Mercer Deutschland, fest. Sicher ist für ihn allein, dass es höhere Anforderungen auch für Pensionseinrichtungen geben wird, um die betriebliche Altersvorsorge damit in der EU „nachhaltig zu sichern“. Als Kompromiss wird diskutiert, Pensionskassen statt Solvency II dem Pensionssicherungsverein (PSV) zu unterstellen. Der Schutzeinrichtung für betriebliche Altersvorsorge gehören derzeit nur Firmen an, die ihre Betriebsrenten über Direktzusagen aus dem Betriebsvermögen zahlen, sowie Pensionsfonds.
Ob sich die Politiker aus Deutschland, Belgien & Co. mit ihrem Vorstoß für Erleichterungen durchsetzen, ist unklar. Klar ist in jedem Fall, dass die EU-Kommission die Pensionseinrichtungen nun aufgefordert hat, auszurechnen, welche Folgen Solvency II für sie hätte. Doch hier hagelt es erneut Kritik an den Annahmen. Beispielsweise stellt sich die Frage, nach welchen Methoden der aktuelle Wert von Vermögen und Verpflichtungen ermittelt wird. Dafür muss der aktuelle Marktzins herangezogen werden.
Allerdings: „Bei langfristigen Verpflichtungen wie Betriebsrenten sind Marktwerte unwichtig“, sagt Reiner Schwinger, Geschäftsführer bei Towers Watson Deutschland. Die Ergebnisse der Studie sollen der EU-Kommission als Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der neuen Regeln dienen. „Es bleibt zu hoffen, dass die Europäische Union eine Methodik für die Bewertung findet, die dem langfristigen Charakter der betrieblichen Altersvorsorge Rechnung trägt“, sagt Schwinger. Bis das EU-Weißbuch in eine europäische Richtlinie gegossen und verabschiedet wird, kann es nach Ansicht von Experten noch bis zu zwei Jahren dauern. Angesichts der vielen Unklarheiten verwundert das nicht.











