EuGH-Urteil Gericht bestätigt Mitbestimmungsrechte deutscher Arbeitnehmer

Mitarbeiter deutscher Konzerne im Inland dürfen mehr Mitbestimmungsrechte haben als ihre Kollegen im Ausland. Das widerspreche nicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, stellte nun der EuGH fest.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg. Quelle: dpa

Luxemburg Dass Mitarbeiter deutscher Konzerne im Inland oft mehr Mitbestimmungsrechte haben als ihre Kollegen im Ausland, ist mit EU-Recht vereinbar. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Dienstag in einem Grundsatzurteil klar. Anlass war ein Rechtsstreit um die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Tui AG.

Ein Aktionär des Reisekonzerns hielt es für einen Verstoß gegen EU-Recht, dass nur Mitarbeiter in Deutschland mitbestimmen dürfen, nicht aber Konzernbeschäftigte in anderen EU-Ländern. Das widerspreche unter anderem der Arbeitnehmerfreizügigkeit, denn Beschäftigte verlören bei einem Umzug das Wahlrecht.

Der EuGH wies diese Auffassung zurück. Das Recht auf Freizügigkeit in der EU garantiere einem Arbeitnehmer nicht, dass ein Umzug „in sozialer Hinsicht neutral“ sei. Er könne im neuen Land nicht dieselben Arbeitsbedingungen verlangen wie im Herkunftsland.

Der Fall geht jetzt zurück an das Kammergericht Berlin, das die Fragen zum EU-Recht dem EuGH vorgelegt hatte. (Rechtssache C-566/15)

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