Ex-Finanzminister Hans Eichel scheitert mit Pensionsklage

7100 Euro Rente reichen Ex-Finanzminister Hans Eichel offenbar nicht. Er forderte von der Stadt Kassel einen Aufschlag, dort war er Bürgermeister. Das lehnte das Gericht ab, eröffnete Eichel aber einen anderen Weg.

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Ex-Bundesfinanzminister Hans Eichel. Quelle: ap

Leipzig Der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel ist mit seiner Klage gegen die Stadt Kassel auf Pensionszahlungen für seine Zeit als Oberbürgermeister gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verneinte am Donnerstag einen Anspruch des SPD-Politikers auf eine solche Zahlung.

Dennoch könnte die Pension Eichels um gut 2.500 Euro steigen: Ihm könnten Bezüge aus seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident vom Land zustehen, die anteilig auf die Ministerpension von 7.144 Euro aufgeschlagen
werden könnten.

Schon während der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Georg Herbert deutlich gemacht, dass Auszahlung eines Ruhegehalts aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter neben einer höheren Ministerpension ausgeschlossen sei. Eichels Ansprüche aus seiner Zeit als Oberbürgermeister würden deshalb zu Recht ruhen. Das Bundesministergesetz sehe dies ausdrücklich vor, damit eine Überversorgung eines Beamten vermieden werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Da dem Bundesverwaltungsgericht nur die Klage gegen die Stadt Kassel vorlag, musste es sich mit den eventuellen Ansprüchen Eichels an das Land Hessen aus seiner Zeit als Ministerpräsident eigentlich nicht beschäftigen, tat es aber doch. Eichels Anwalt Wolfgang Klemt erklärte, der Ex-Politiker habe in seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident Pensionsansprüche gegenüber dem Land erworben, die über den 7.144 Euro lägen, die er als
ehemaliger Bundesfinanzminister bekomme. Insgesamt betrügen sie 9.650 Euro. Um den Differenzbetrag von 2.500 Euro gehe es Eichel.


Klage gegen Hessen erfolgsversprechender

Auch gegen das Land Hessen hatte Klemt bereits eine Klage eingereicht. Diese ruht zur Zeit aber beim Verwaltungsgericht, weil die dortigen Richter zunächst die Leipziger Entscheidung zu Kassel abwarten wollten. Herbert sagte, die Aussichten Eichels in einem Verfahren gegen das Land Hessen seien wesentlich besser als bei der am Donnerstag verhandelten Klage.

Er hoffe, dass es aus Hessen ein Zeichen geben werde, die Korrektur zugunsten Eichels vorzunehmen, damit ein erneutes Beschreiten des Rechtsweges vermieden werden könnte. Allerdings sagte Herbert auch, das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass das von Eichel bezogene Ruhegehalt „amtsangemessen“ sei.

Klemt hatte im Anschluss an die mündliche Verhandlung gesagt, aus seiner Sicht sei das Land nach wie vor in der Pflicht. Eichel müsse die Differenz zwischen dem als Ministerpräsident entstandenen Anspruch und seiner Pension als Bundesminister ausgezahlt bekommen. Dies sei auch deshalb von Bedeutung, damit endlich der Versorgungsausgleich zwischen Eichel und dessen geschiedener Ehefrau vollzogen werden könne.

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