Ex-NRW-Ministerpräsident Clement kritisiert gescheiterte Integrationspolitik

Der ehemalige NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement kritisiert den deutschen Umgang mit Zuwanderern und fordert eine neue Migrationsstrategie. Eine Exklusivmeldung.

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Wolfgang Clement Quelle: REUTERS

Wolfgang Clement, ehemaliger nordrhein-westfälischer Ministerpräsident, übt nach den Ausschreitungen in Köln scharfe Kritik am bisherigen deutschen Umgang mit Zuwanderern. „Uns ist in der Silvesternacht schockartig das Scheitern unserer Integrationspolitik vor Augen geführt worden“, schreibt der Sozialdemokrat in einem Gastbeitrag für die WirtschaftsWoche. „Köln ist auch aufgrund des Versagens der Polizeiführung das drastischste Exempel einer (zumindest zeitweisen) ‚No-go-area‘. Es lehrt, wohin die Entwicklung von Parallelgesellschaften führt, wenn wir ihr nicht Einhalt gebieten.“

Clement schreibt weiter: „Wir können uns in Köln, Berlin, Hamburg oder Stuttgart nicht länger auf der Nase herum tanzen lassen – weder von gewalttätigen deutschen Hooligans noch von nordafrikanischen Taschendieben und Drogenhändlern oder Familienclans aus dem Libanon. Für Zuwanderer, die Frauen als Freiwild betrachten, ist hierzulande ohnehin kein Platz.“

Nach Ansicht vieler hat auch fehlende Integration dafür gesorgt, dass Übergriffe wie in Köln geschehen konnten. Angeblich weiß man heute besser, wie Integration gelingt. Doch die Konzepte bleiben vage. Ein Gastbeitrag.

Der SPD-Politiker forderte für eine bessere Integration von Flüchtlingen eine Migrationsstrategie mit folgenden Kernpunkten: „Ein Einwanderungsgesetz muss Zuwanderung nach Deutschland regeln, abgestimmt auf unsere Interessen am Arbeitsmarkt. Kriegsflüchtlinge genießen bei uns den umfassenden Schutz der Genfer Konvention, müssen aber – sobald die Verhältnisse es zulassen – in ihr Heimatland zurückkehren. Einzige Ausnahme: Sie haben ein Bleiberecht nach den Kriterien des besagten Einwanderungsgesetzes erworben. Verfolgte genießen volles Asylrecht. Offenkundig aussichtslose Asylbegehren (aus sicheren Herkunftsländern wie Tunesien, Marokko oder Algerien) müssen aber schon an den Außengrenzen der EU enden. Straftaten beenden das Aufenthaltsrecht.“

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