Facebook-Gesetz Soziale Netzwerke in der Pflicht

Am 1. Oktober tritt ein Gesetz in Kraft, das Hass-Kommentare und Fake News in sozialen Netzwerken bekämpfen soll. Am heutigen Sonntag tritt es in Kraft. Was ändert sich jetzt für Facebook, Twitter und Co.?

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Soziale Netzwerke wie Facebook sind ab sofort dazu verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen oder zu sperren. Quelle: dpa

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube, offensichtlich strafrechtlich relevante Inhalte auf ihren Plattformen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde zu löschen oder zu sperren. Nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte sind innerhalb von 7 Tagen zu löschen.

Außerdem verlangt es von den Betreibern verbindliche Standards für ihr Beschwerde-Management: Sie müssen den Nutzern ein einfaches und ständig verfügbares Verfahren anbieten. Halbjährlich müssen die Betreiber einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen, auch auf der eigenen Homepage. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Das in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Vorhaben war lange Zeit auch unter den Koalitionspartnern im Bundestag sehr umstritten. Am Ende verständigten sich die Abgeordneten darauf, den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten zu ändern. Dabei griffen sie auch Anregungen des Bundesrates auf.

So beschloss der Bundestag unter anderem, den Begriff der sozialen Netzwerke zu konkretisieren und die Bagatellgrenze auf zwei Millionen registrierte Nutzer festzulegen. Die Entlastung der Betreiber bei der Berichtspflicht geht ebenfalls auf die Länder zurück: Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine vierteljährliche Berichtspflicht vor. Auch die nunmehr vorgesehene Lockerung der starren Verfahrensfristen bei der Löschung von Inhalten hatten die Länder gefordert, um zu verhindern, dass Inhalte vorschnell aus dem Internet genommen werden.

Quelle: Bundesrat

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