Politiker von CDU, FDP und Grünen haben sich für Schaffung eines eigenen Ordnungsrahmens für Fahrdienst-Vermittler wie Uber ausgesprochen. „Eine neue Koalition sollte sich unbedingt zu einer Modernisierung des Personenbeförderungsrechts verabreden“, sagte der CDU-Verkehrsexperte Thomas Jarzombek dem Handelsblatt. „Vorgaben wie die Rückkehrpflicht für Mietwagen taugen heute nur noch als Abwehrmaßnahme für vermeintlich unbeliebte Wettbewerber.“
Jarzombek spielt damit auf Kritik von Uber-Europa-Chef Pierre-Dimitri Gore-Coty an. Im Interview mit dem Handelsblatt hatte der Manager, der für das Geschäft von Uber in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika verantwortlich ist, moniert, dass Deutschland noch viele Gesetze und Vorschriften habe, „die aus den 60er-Jahren und teilweise sogar noch aus den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammen“. Da gebe es schon „Spielraum für Neuerungen, die den heutigen technischen Gegebenheiten Rechnung tragen“.
Konkret kritisierte Gore-Coty etwa die in Deutschland geltende Pflicht, für jeden Chauffeurs-Dienst nach der Fahrt zum Betriebssitz zurückzukehren. Er bemängelte zudem, dass hierzulande Sammelfahrten verboten seien, obwohl sie die Straßen „enorm entlasten“ würden.
Das Wichtigste zu Uber
Uber, eigentlich Uber Technologies Inc, gegründet im März 2009, startete seinen Service 2011 in San Francisco. Zunächst beschränkte sich das Angebot auf einen Chauffeur-Service („UberBlack“), der für einen etwas höheren Preis Limousinen als Alternative zu den im Silicon Valley damals notorisch knappen Taxis bot. Das Unternehmen expandierte aber schnell in andere US-Metropolen, von 2012 an auch international, und erweiterte auch seine Dienste. In vielen US-Metropolen und seit November 2015 auch in London können Uber-Fahrer mehrere Fahrgäste unterwegs aufnehmen und eine Art Sammeltaxi auf Zeit bilden; die Kunden teilen sich den Preis („UberPool“). Der bei Kunden erfolgreichste, aber auch mit Abstand kontroverseste Service ist UberX (In Deutschland bis April 2015 als „UberPop“ im Angebot). Dabei kann der Kunde über sein Smartphone in der Nähe befindliche Privatleute anheuern, die ihn gegen Geld mit ihrem Auto befördern, von Uber vermittelt. In der Regel unterbietet Uber so den Preis einer vergleichbaren Taxifahrt um 25 bis 40 Prozent. Uber gilt als das am höchsten bewertete Start-up der Welt- Der Umsatz soll schnell wachsen, allerdings schreibt Uber noch hohe Verluste.
Der Kunde gibt auf seinem Handy den gewünschten Abholort ein. Nach der Eingabe des Zielorts erscheinen die verfügbaren Uber-Fahrer in der Nähe seines Standortes als kleine Auto-Symbole in der App. Auf Wunsch kann nun der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt werden. Nachdem der Kunde die Fahrt verbindlich bestellt hat, bekommen die Uber-Fahrer den Fahrwunsch samt Strecke auf ihrer App angezeigt. Nimmt ein Fahrer an, sieht der Fahrgast dessen Bewertung durch frühere Kunden, den Autotyp und Namen des Fahrers.
Das Kernprodukt ist, technisch gesehen, das Routing der Fahrer zum möglichst attraktivsten und nächsten Kunden. Da das System mit GPS arbeitet, kann der Fahrtpreis grob vorausberechnet werden und ein Taxameter ist nicht nötig. Nach der Fahrt wird der Kunde seinerseits aufgefordert, den Fahrer zu bewerten. Um die Bezahlung muss er sich nicht kümmern; die Abbuchung erfolgt automatisch von der bei der ersten Anmeldung hinterlegten Kreditkarte oder PayPal.
Vor allem der Peer-to-Peer-Dienst, bei dem Privatpersonen andere Privatleute gegen Geld befördern, ist es, der von Taxiunternehmen heftig bekämpft wird. In Deutschland ist er seit Frühjahr 2015 sogar ganz untersagt, seit Gerichte den Argumenten der Taxibranche folgten. Die argumentierten mit unlauterem Wettbewerb: Bei UberPop (in anderen Ländern UberX) werden die oft nebenberuflichen Fahrer lediglich auf ihr Verkehrspunktekonto und auf ein Polizeiliches Führungszeugnis überprüft, während Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein, Gesundheitsprüfungen, besondere Versicherungen und (wenn sie ihr eigenes Unternehmen gründen wollen) in vielen Städten eine teure Lizenz benötigen. Das Uber-Auto muss lediglich jünger als zehn Jahre sein, vier Türen und Kofferraum aufweisen und natürlich verkehrssicher sein, während Taxis speziell geprüft werden.
Jarzombek sagte dazu: Gerade Carpooling, also das Bündeln von Verkehren in Kleinbussen per App, sei „ein wichtiges Ziel für eine moderne Verkehrspolitik. Damit können viele unwirtschaftliche Buslinien ersetzt werden, bei gleichzeitig viel besserer Versorgungsqualität, insbesondere in den Nebenzeiten und im ländlichen Raum.“
Auch FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sieht Handlungsbedarf. „Mit Regeln aus dem vergangenen Jahrhundert können wir die digitale Zukunft nicht gewinnen“, sagte Theurer dem Handelsblatt. Er plädierte für einen „zeitgemäßen Rechtsrahmen“, der „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle schaffe. „Neue Ideen brauchen Freiheit zur Entwicklung“, betonte der FDP-Politiker.
Das Personenbeförderungsgesetz sollte daher so geändert werden, dass die Länder den Kommunen oder bestimmten Regionen die Genehmigung von Personenbeförderungsleistungen außerhalb einer Taxi-Konzessionsvergabe erteilen können. „Außerdem sollte jeder, der über ein polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Verurteilungen sowie über eine Insassenversicherung verfügt, einen Personenbeförderungsschein erwerben können“, so Theurer.
Für eine Deregulierung des Taxi- und Mietwagenverkehrs hatte sich auch schon die Monopolkommission ausgesprochen. Zur Stärkung des Wettbewerbs im Bereich der individuellen Personenbeförderung schlug sie die Schaffung eines eigenen Ordnungsrahmens für Vermittlungsdienste für Privatfahrer vor. Aus Sicht der Experten könnte dadurch die Angebotsvielfalt und der Wettbewerb im Bereich der individuellen Personenbeförderung erhöht und interessierten Personen eine flexible zusätzliche Einnahmequelle eröffnet werden.
Dabei geht die Monopolkommission davon aus, dass lediglich Mindestanforderungen an die Fahrer, die zur Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge und die Vermittlungsdienste erforderlich sind. Für verzichtbar hält die Monopolkommission dagegen das Bestehen der im Taxi- und Mietwagenbereich vorgeschriebenen Ortskundeprüfung. Auch zweifelt sie die Notwendigkeit einer umfangreichen Fachkundeprüfung für selbstständig tätige Fahrer an, wie sie für Taxi- und Mietwagenunternehmer nötig ist.
Aufgrund einer Beschwerde von Uber prüft die EU-Kommission derzeit den deutschen Regulierungsrahmen für den Taxi- und Mietwagenverkehr. Gegenstand der Untersuchung ist dabei auch die Frage, ob Uber als Plattformanbieter eine reine Vermittlungstätigkeit anbietet oder selbst die Personenbeförderung als Verkehrsdienstleistung durchführt.
Auch die Grünen-Wirtschafts-Politikerin Kerstin Andreae zeigte sich offen für neue Regeln. „Wir brauchen einen funktionierenden Ordnungsrahmen für innovative Geschäftsmodelle“, sagte Andreae dem Handelsblatt. Denn Share Economy und vernetzte Verkehrsinfrastrukturen könnten den Menschen, der Wirtschaft und der Umwelt großen Nutzen bringen. „Diese Verkehrskonzepte der Zukunft erfordern an das digitale Zeitalter angepasste Regeln und Instrumente.“ Fairer Wettbewerb sei dabei ebenso wichtig wie die Sicherung von Standards. „So werden zum Beispiel intelligente Angebote für den ländlichen Raum und eine klimaschonende Mobilität möglich, die alle schnell ans Ziel bringt und zudem Straßen entlastet.“
Der Uber-Europa-Chef sieht Deutschland als strategischen Markt für sein Unternehmen. Vielleicht schon im kommenden Jahr könnte das Angebot auf Frankfurt und Städte in Nordrhein-Westfalen ausgedehnt werden. Zurzeit bietet das US-Unternehmen seine Dienste nur in München und Berlin an. Das Problem sei, dass es an qualifizierten Fahrern mangele, „da es schwierig ist, die erforderlichen Lizenzen zu erhalten“, sagte Gore-Coty.