Fall Böhmermann Erdogan scheitert mit Beschwerde

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann bleibt von einer erneuten Klage verschont. Die Staatsanwaltschaft in Koblenz lehnte eine Beschwerde Erdogans ab. Doch eine Chance hat der türkische Präsident noch.

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Jan Böhmermann muss wohl keine weitere Anklage fürchten. Eine Beschwerde des türkischen Präsidenten Erdogans wurde von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen. Quelle: dpa

Koblenz Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann (35) gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie nach Mitteilung vom Freitag als unbegründet zurück. TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.

Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein. Erdogan stehe jetzt noch ein Klageerzwingungsverfahren offen.

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