Familiennachzug AfD sucht Schulterschluss mit Union und FDP

Das Jamaika-Aus macht bisher unmögliche Allianzen möglich – so in der Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge. Der soll ausgesetzt bleiben, sagen CDU und FDP und wecken das Interesse der AfD für einen Schulterschluss.

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AfD sucht Schulterschluss mit CDU/CSU und FDP Quelle: dpa

Berlin Kaum ein Thema war so heftig umstritten in den Jamaika-Gesprächen wie der Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus. Die Große Koalition hatte den Nachzug bei Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre bis März 2018 ausgesetzt. Die Grünen verlangten, dass er anschließend wieder zugelassen wird. Die CDU und vor allem die CSU lehnen dies ab. Die FDP ebenso.

Nun sind die Sondierungen nach dem Ausstieg der Liberalen hinfällig, das Streit-Thema ist aber geblieben. Das ist insofern misslich, da nicht absehbar ist, wie es politisch in Deutschland weiter geht und der Bundestag nur begrenzt handlungsfähig ist. Angesichts der langwierigen Regierungsbildung wurde ein sogenannter Hauptausschuss eingesetzt, der im Gesetzgebungsverfahren die Rolle der ordentlichen Bundestags-Ausschüsse übernimmt, die erst nach der Koalitionsbildung besetzt werden.

Der Ausschuss könnte schon bald in der Frage des Familiennachzugs aktiv werden. Denn wenn die Abgeordneten das Thema auf die lange Bank schieben, kann durchaus passieren, dass eine Neuregelung verpasst wird und dann der Familiennachzug wieder aufgenommen wird. Das ist nicht im Sinne von Union und FDP. Und auch die AfD will das verhindern - und sieht ihre Chance für einen parteiübergreifenden Schulterschluss gekommen.

„Mit Union, AfD und FDP gibt es im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit für die dauerhafte Abschaffung des Familiennachzuges für diese Gruppe von Migranten“, sagte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland. „Die Abgeordneten müssen jetzt über ihren parteipolitischen Schatten springen und an Deutschland denken und im Sinne des Gemeinwohls handeln.“

Handeln wollen Union und FDP tatsächlich, an eine Kooperation mit der AfD denken sie dabei aber nicht. Wobei es am Ende natürlich der AfD überlassen bleibt, ob sie mit etwaigen Initiativen der anderen Fraktionen stimmt. Am weitesten scheinen in dieser Hinsicht die Liberalen. „Unsere Fraktion will in dieser Sache eine Gesetzesinitiative ins Parlament einbringen“, sagte FDP-Chef Christian Lindner dem „Spiegel“. „Wir schlagen vor, den Familiennachzug noch einmal über März 2018 hinaus auszusetzen, solange wir nicht in der Lage sind, den Menschen in Sachen Integration, Schulen, Wohnungen gerecht zu werden. Wenn jemand aber durch Arbeit für seine Familie sorgen kann oder in humanitären Härtefällen könnte es Ausnahmen geben.“

Denkbar sei etwa eine Härtefallkommission, wie sie den Grünen während der Jamaika-Sondierungen schon „vergeblich“ als Kompromiss vorgeschlagen worden sei. „Diese könnte entscheiden, ob in einzelnen Fällen - etwa bei einer schweren Erkrankung eines Betroffenen - Familien zusammengeführt werden“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende. Er betonte, man dürfe das Thema nicht der AfD überlassen, „die in der Frage des Familiennachzugs kalt, herzlos und auf Abschottung bedacht ist“.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)  machte schon unmissverständlich klar, bei dem Thema keine Mehrheit zusammen mit der AfD zu suchen. „Gemeinsame Anträge, Gesetze oder Initiativen kann es mit der AfD nicht geben“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Er hoffe daher, „dass wir noch einen Weg finden, dass das jetzige Gesetz nicht einfach ausläuft“.

Aus de Maizières Sicht ist noch genug Zeit, eine parlamentarische Mehrheit zusammenzubringen. Dies würde zu einer „Befriedung“ im Land beitragen. Er verwies darauf, dass bei dem Entwurf der Jamaika-Sondierung mit FDP und Grünen bewusst von „Familienzusammenführung“ gesprochen wurde. „Diese muss nicht unbedingt in Deutschland stattfinden.“ Die Kommunen müssten vor einer zusätzlichen Belastung geschützt werden.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel mahnte zur Eile: „Es ist Gefahr im Verzug“, sagte sie. „Wenn der Bundestag nicht rasch handelt, dann öffnen sich automatisch die Schleusen für den Familiennachzug.“ Jeder Migrant mit sogenanntem subsidiärem Schutzstatus dürfe dann nach dem Aufenthaltsgesetz in seiner derzeitigen Fassung ab dem 17. März 2018 seine Familie nach Deutschland nachholen.

Die Aussage „jeder Migrant“ unterlegt die AfD jedoch nicht mit Zahlen. Das wäre auch schwierig. Denn viele Menschen ihren Angehörigen nach Deutschland folgen würden, lässt sich nicht genau beziffern. Grundsätzlich gilt: Asylsuchende, die in Deutschland Schutz bekommen, haben das Recht, Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuholen.


Wie viele Flüchtlinge Anspruch auf Familiennachzug haben

Das IAB, die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA), legte im Oktober eine Prognose vor. Sie geht davon aus, dass bis Ende 2017 insgesamt etwa 600.000 volljährige Flüchtlinge mit Schutz hier leben werden, darunter 200.000 mit subsidiären Status.

Der IAB-Migrationsforscher Herbert Brücker schätzt, dass auf die 400.000 anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge bis Ende 2017 rund 100.000 bis 120.000 Angehörige im Ausland entfallen dürften, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Für den Fall, dass 2018 auch subsidiär Geschützte ihre Familien wieder nachholen könnten, würden 50.000 bis 60.000 hinzukommen. Die Gesamtzahl läge damit bei 150.000 bis 180.000 Angehörigen, die nach Deutschland kommen dürften.

Dass es nicht mehr sind, hat laut Brücker vor allem zwei Gründe: Viele der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommenen Asylbewerber sind jung und ledig. Von jenen wiederum, die verheiratet sind und Kinder haben, sind verhältnismäßig viele zusammen mit ihren Familien nach Deutschland geflüchtet. Das Institut beruft sich auf eine mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorgenommene Befragung von 4800 Flüchtlingen im zweiten Halbjahr 2016.

Das Bundesinnenministerium allerdings bezweifelt die Verlässlichkeit solcher Daten. „Nachhaltig belegbare Zahlen, wie viele Familienangehörige der Kernfamilie im Schnitt zu einem in Deutschland anerkannten international Schutzberechtigten nachziehen, gibt es nicht“, erklärte das bisher CDU-geführte Ministerium kürzlich.

Zumindest einen Anhaltspunkt geben aber Zahlen aus dem Auswärtigen Amt. Danach bemühten sich zuletzt rund 70.000 Syrer und Iraker um Familiennachzug zu Angehörigen in Deutschland. In dieser Zahl lagen an den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in Beirut, Amman, Erbil, Ankara, Istanbul und Izmir entsprechende Terminanfragen vor.

 Von Anfang 2015 bis Mitte 2017 erteilte das Auswärtige Amt bereits rund 102.000 Visa zum Familiennachzug für Syrer und Iraker. Auf Basis der Terminbuchungen und bisheriger Werte schätzt das Ministerium, dass bis 2018 etwa 100.000 bis 200.000 hinzukommen könnten. Für 2015 bis einschließlich 2018 dürfte es beim Nachzug von Syrern und Irakern danach also grob geschätzt um 200.000 bis 300.000 Angehörige gehen.

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