Bild: dpaEdmund Stoiber, CSU, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern:
„Ich weiß, was es heißt, Mutter von drei kleinen Kindern zu sein.“
Bild: dpaLothar Späth, ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg (1978-1991):
„Wir haben jetzt klare Verhältnisse, aber wissen noch nicht welche.“
Bild: REUTERSHans Eichel, ehemaliger Bundesfinanzminister (1999-2005):
„Alle zehn Jahre werden die Menschen ein Jahr älter.“
Bild: dpaRoland Koch, Vorstandschef Bilfinger, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen (1999-2010):
„Die Beschilderung muss der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit angepasst werden.“
Bild: dpaTheo Waigel, ehemaliger Bundesfinanzminister (1989-1998), seit 2009 Ehrenvorsitzender der CSU:
„Die Mark wird durch den Euro sicherer.“
Bild: REUTERSRudolf Scharping, seit 2005 Vorsitzender des Bunds Deutscher Radfahrer, ehemaliger Verteidigungsminister (1998-2002) und Kanzlerkandidat (1994):
"Mein ganz persönliches Herz schlägt für die Kinder im Kosovo"
Bild: dpa-dpawebHelmut Kohl, ehemaliger Bundeskanzler (1982-1998) und CDU-Parteivorsitzender
"Ich weiß nicht, was mein Freund Mitterrand darüber denkt, aber ich denke genauso."
Bild: dpaHorst Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender:
„Wenn ich mit Stefan Mappus und Volker Bouffier beieinander bin, wissen wir, uns dreien gehört die Bundesrepublik Deutschland.“
Bild: dpaKai Klose (Grüne), Mitglied des hessischen Landtags:
„Wir pfeifen nicht nach Ihrer Tanze.“
Bild: dapdBärbel Höhn (Grüne), ehemalige Umweltministerin in NRW (1995-2005), zur Haltungsfläche von Schweinen:
„Zwei Schweine im Bett, das finde ich okay."
Edmund Stoiber, CSU, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern:
„Ich weiß, was es heißt, Mutter von drei kleinen Kindern zu sein.“
Es gibt zwei Dinge, mit denen man den berüchtigten „Mann auf der Straße“ in Wirtschaftsdingen auf die Palme bringen kann: Steuern und Inflation. Beides tut im Portemonnaie weh, an beidem ist die Politik schuld, zumindest irgendwie. 2009 hat die FDP mit einer populistischen Kampagne in Sachen Steuern großen Erfolg gehabt, jeder siebte Sitz im Bundestag ist heute in ihrer Hand. Damit das 2013 annähernd ähnlich aussieht, setzt die Partei 2013 offenbar darauf, die verbleibende Sau durchs Dorf zu treiben, die Inflation. In einem Strategiepapier, aus dem das „Handelsblatt“ heute zitiert, werden zunächst Preissteigerungen angeprangert („Lebensmittel sieben Prozent teurer“), dann die Betroffenen benannt („Rentner und Bezieher von Lohneinkommen“) um schließlich den unvermeidlichen Schluss zu ziehen: Der Inflationsschutz soll ins Grundgesetz.
Damit kopiert die FDP nicht nur vom Stil, sondern auch vom Inhalt her die Steuerkampagne aus dem Wahlkampf 2009. Vier Jahre nach der Wahl ist klar, dass der vor allem eines enthielt, viel heiße Luft. Keine einzige relevante Steuervereinfachung oder Senkung wurde von der Koalition umgesetzt. Doch während die Steuerkampagne noch an der Umsetzung scheiterte, ist in diesem Fall alles viel einfacher: Ein Inflationsschutz im Grundgesetz ist schlichtweg überflüssig, denn er genießt ohnehin schon Verfassungsrang.
Zwar findet sich der Wortlaut so nirgendwo im Gesetz, doch aus juristischer Sicht ist die Ableitung unzweideutig. In Artikel 109 werden Bund und Länder darauf verpflichtet, „den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ Rechnung zu tragen. Die Konkretisierung dieses Ausdrucks wurde schon 1967 im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz vorgenommen. Das sogenannte „magische Viereck“ beschreibt dabei konkret, aus welchen Aspekten sich das „gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht“ zusammensetzen soll. Demnach lauten die Ziele der staatlichen Wirtschaftspolitik: Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum. Durch die europäischen Verträge zu Währungsunion und europäischer Zentralbank erwächst dabei der Preisstabilität vorrangige Bedeutung.
Damit ist die Inflation bereits heute in sinnvoller und unmissverständlicher Art und Weise in das Geflecht europäischer und nationaler Normen eingebunden. Wie ernst dieses Ziel in der Realität genommen wird, hängt von den handelnden Personen ab, nicht von der Platzierung im Gesetzesblatt. Wer die Inflation bremsen will, muss deshalb die Notenbank zügeln, nicht das Grundgesetz ändern.
Dass die FDP trotzdem nach der Grundgesetzänderung ruft, ist Ausdruck einer politischen Mode. Wie schon bei Schuldenbremse oder Kita-Ausbau, wer seinen festen politischen Willen demonstrieren will, der tut das mit nichts eindrucksvoller als Rechtsanspruch oder Eintrag ins Grundgesetz. Dahinter steckt zweierlei. Zum einen wird so die Überprüfung des Ziels an politische Nachfolgegenerationen übertragen, denn dem politischen Vorhaben wird eine zeitliche Dimension gegeben, die Legislaturperioden sprengt.
Anstatt zu versprechen, dass im laufenden Jahr die Zahl der Kita-Plätze steigen werde oder die Staatsverschuldung sinke, postuliert man ein zwar viel größeres Ziel („auf Null“; „ein Platz für jedes Kind“) , dessen Erreichung aber so weit in der Ferne liegt, dass der Erfinder selbst kaum daran gemessen wird. Zudem steckt dahinter der Versuch, das hohe Ansehen eines anderen auf sich selbst zu übertragen. Denn keine andere Institution genießt in Deutschland ein so hohes Ansehen wie das Bundesverfassungsgericht. Wer seine Vorhaben diesem hohen Haus unterwirft, der bringt zum Ausdruck: Uns könnt ihr genauso sehr vertrauen.


















