FDP will Steuerklasse V abschaffen Das Ehesplitting muss weg

Die FDP will das Ehegattensplitting reformieren und dafür die Steuerklasse V abschaffen. Doch die Ideen sind halbherzig. Das Splitting sollte nicht reformiert, sondern abgeschafft werden.

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Das ändert sich 2013
Die Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassen steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.937,50 keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Quelle: Verbraucherzentrale NRW. Quelle: dpa
Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr im Portemonnaie. Zumindest wenn sie nicht zu den Besserverdienern zählen. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt: in Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 Euro, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro. Wer entsprechend gut verdient, zahlt derzeit in die gesetzliche Rentenkasse 548,80 Euro ein. 2013 läge der Beitrag dann bei 548,10 Euro. Quelle: dapd
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von bisher 1,95 auf 2,05 Prozent. Während sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, müssen ihn Rentner komplett selbst zahlen. Versicherte, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent dazu bezahlen – ohne Beteiligung des Arbeitsgebers. Der Beitrag steigt für diese Gruppe auf 2,3 Prozent. Quelle: dpa
Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II/Hartz IV). Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet das ein Plus von acht Euro monatlich: Er erhält nun 382 Euro Grundsicherung. Erstmals seit Januar 2011 erhöhen sich dieses Mal auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche: je nach Alter um drei bis fünf Euro monatlich. Quelle: AP
Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 monatlich 450 Euro (bisher: 400 Euro) verdienen, müssen dafür aber in die Rentenversicherung einzahlen. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber davon den größten Anteil. Die Angestellten selbst müssen nur 3,9 Prozent ihres Gehalts abgeben. Wer 450 Euro verdient, müsste maximal 17,55 Euro berappen. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber nur durch freiwillige Aufstockung. Das neue Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge. Quelle: dpa
Am 1. August 2013 kommt das Betreuungsgeld: Mütter und Väter, die keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, erhalten monatlich zunächst 100 Euro pro Kind unter drei Jahren. Der Betrag soll später auf 150 Euro pro Kind ansteigen. Offen ist bislang, ob das Betreuungsgeld in bar oder in Einzelfällen in Gutscheinen ausgezahlt wird. Das Betreuungsgeld wird nur auf Antrag gewährt; bei welcher Behörde steht aber noch nicht fest: In die engere Auswahl kommen die Kindergeldkasse, die Arbeitsagentur und die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Quelle: dpa
Für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es weniger Elterngeld. Bei dessen Berechnung zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern ein einheitlicher Satz von 21 Prozent. Dadurch kann für Eltern mit monatlich 2.000 bis 3.000 Euro Bruttolohn das künftige Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat sinken. Ab 1. August 2013 können Eltern mit Kindern zwischen einem und drei Jahren auf einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter pochen. Wer in seiner Kommune vergebens nach einem Betreuungsplatz für sein Kleinkind sucht, kann dank des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz auf Schadenersatz klagen. Quelle: dpa

Der Jahreswechsel eignet sich gut, halb ausgegorene politische Ideen einfach mal rauszuhauen. Das hat sich auch die FDP gesagt. Sie will das Ehegattensplitting reformieren und die Steuerklasse V streichen, in der besonders viel Steuer anfällt. Eine solche Reform solle noch vor der Bundestagswahl im September umgesetzt werden, alternativ werde die Forderung ins Wahlprogramm der FDP aufgenommen, heißt es bei der FDP.

Der Neujahrs-Vorstoß ist politisch spannend. Tatsächlich ist das Ehegattensplitting ein Thema mit dem die Vier-Prozent-Partei die Gemüter bewegen kann. Probieren Sie es selbst: Wollen Sie eine Party sprengen, schauen sie einfach mal unschuldig und sagen Sie mit leiser aber fester Stimme: "Dieses Splitting sollte man sowieso abschaffen!"

Die wichtigsten Änderungen 2013 in Zahlen

Tatsächlich wäre das wohl die beste Reform. Das Splitting sorgt eigentlich nur dann für Vorteile, wenn in einer Ehe ein Partner sehr viel mehr als der andere verdient. Verdient der Mann 80.000 Euro brutto im Jahr, die Frau aber nur 20.000 Euro, werden die beiden mit Splitting etwa so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (also 50.000 Euro) verdient hätte. Da der Steuersatz mit jedem zusätzlichen Gehalts-Euro steigt, bringt das deutliche Vorteile. Im Beispielfall würden die Ehepartner rund 2500 Euro weniger Steuern zahlen, als wenn jeder eine eigene Steuererklärung abgeben würde.

Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer der Vorteil

Die FDP will nur kosmetische Korrekturen vornehmen. So will sie die Steuerklasse V abschaffen, in welcher meist der Partner mit dem geringeren Gehalt eingestuft wird. In dieser Steuerklasse fällt besonders viel Steuer an. Im Gegenzug profitiert der besserverdienende Partner, der in Steuerklasse III eingestuft wird. Bei ihm werden die Freibeträge beider Ehepartner berücksichtigt, so dass er jeden Monat wenig Steuern abgezogen bekommt. Diese Steuerklasse III ist das Gegenstück zur Steuerklasse V - wer die eine abschafft, muss auch die andere abschaffen. Schon das unterschlägt die FDP bei ihrem aktuellen Vorstoß.

Tipps zur Steuererklärung

Die FDP führt als Begründung für den Vorstoß an, dass die hohen Abzüge bei Steuerklasse V den Anreiz für geringverdienende Ehepartner senkten, überhaupt zu arbeiten. Richtig. Doch die laufenden Steuerabzüge sind nur vorläufig. Erst nach Abgabe der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuer berechnet, dann müssen Ehepartner entweder Steuern nachzahlen oder bekommen zu viel gezahlte Steuer erstattet. Natürlich haben die hohen Abzüge für den Geringverdiener einen psychologischen Effekt: Beim Blick auf den Gehaltszettel hat er den Eindruck, dass nichts übrig bleibt. Warum soll er also überhaupt arbeiten? Dass faktisch ein Teil "seines" Nettoeinkommens beim besserverdienenden Partner landet (durch die Berücksichtigung der Freibeträge beim Besserverdiener), hilft da nicht weiter.

Dieses Problem hat aber wenig mit den Steuerklassen zu tun. Die Anreizproblematik ist vielmehr fest mit dem Splitting verbunden. Die laufenden Abzüge in den einzelnen Steuerklassen machen die Wirkung nur besonders deutlich sichtbar. Das System Ehegattensplitting an sich führt dazu, dass der Vorteil umso größer ist, je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern ist. Ergo: Wenn einer gar nicht arbeitet, ist der Steuervorteil am größten. Das Splitting fördert damit eine traditionelle Rollenaufteilung in der Ehe (einer geht arbeiten, einer bleibt zu Hause). Ob Kinder vorhanden sind, spielt keine Rolle. Es kostet jedes Jahr etwa 20 Milliarden Euro.

Weg damit.

Das ist die ganze Wahrheit, doch die taugt wohl kaum zur Stimmenmaximierung. Schon gar nicht bei der Kernklientel der FDP.

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