Der Jahreswechsel eignet sich gut, halb ausgegorene politische Ideen einfach mal rauszuhauen. Das hat sich auch die FDP gesagt. Sie will das Ehegattensplitting reformieren und die Steuerklasse V streichen, in der besonders viel Steuer anfällt. Eine solche Reform solle noch vor der Bundestagswahl im September umgesetzt werden, alternativ werde die Forderung ins Wahlprogramm der FDP aufgenommen, heißt es bei der FDP.
Der Neujahrs-Vorstoß ist politisch spannend. Tatsächlich ist das Ehegattensplitting ein Thema mit dem die Vier-Prozent-Partei die Gemüter bewegen kann. Probieren Sie es selbst: Wollen Sie eine Party sprengen, schauen sie einfach mal unschuldig und sagen Sie mit leiser aber fester Stimme: "Dieses Splitting sollte man sowieso abschaffen!"
Die wichtigsten Änderungen 2013 in Zahlen
statt zuvor 67.200 Euro beträgt das maximale Bruttojahreseinkommen, auf das Arbeitnehmer in den alten Bundesländern Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung fällt um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. Wegen der höheren Berechnungsgrenze bleibt der maximal zu zahlende Beitrag zur Rentenversicherung trotzdem fast unverändert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 3,0 Prozent. Die Hälfte davon zahlt jeweils der Arbeitgeber. In den neuen Ländern steigt die Berechnungsgrenze auf 58.800 Euro (vorher: 57 600 Euro).
1350 Euro mehr als 2012, muss ein Arbeitnehmer vor Steuern wenigstens verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Wechseln können alle, die über ein Jahr mehr als 52.200 Euro verdient haben.
ist die neue Beitragsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (+1350 Euro). Versicherte zahlen ihren Beitrag maximal auf dieses Jahresbruttoeinkommen. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt bei 15,5 Prozent, davon zahlen Arbeitnehmer 8,2 Prozent. In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag von 1,95 auf 2,05 Prozent (für Kinderlose 2,3 Prozent).
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer 2013 maximal als Sonderausgaben absetzen, berücksichtigt werden 76 Prozent ihrer Beiträge (von maximal 20.000 Euro, soll auf 24.000 Euro steigen). Da der Fiskus den Arbeitgeberzuschuss verrechnet, mindern Arbeitnehmer die Steuer aber tatsächlich nur um 52 Prozent ihres Beitrags.
Tatsächlich wäre das wohl die beste Reform. Das Splitting sorgt eigentlich nur dann für Vorteile, wenn in einer Ehe ein Partner sehr viel mehr als der andere verdient. Verdient der Mann 80.000 Euro brutto im Jahr, die Frau aber nur 20.000 Euro, werden die beiden mit Splitting etwa so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (also 50.000 Euro) verdient hätte. Da der Steuersatz mit jedem zusätzlichen Gehalts-Euro steigt, bringt das deutliche Vorteile. Im Beispielfall würden die Ehepartner rund 2500 Euro weniger Steuern zahlen, als wenn jeder eine eigene Steuererklärung abgeben würde.
Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer der Vorteil
Die FDP will nur kosmetische Korrekturen vornehmen. So will sie die Steuerklasse V abschaffen, in welcher meist der Partner mit dem geringeren Gehalt eingestuft wird. In dieser Steuerklasse fällt besonders viel Steuer an. Im Gegenzug profitiert der besserverdienende Partner, der in Steuerklasse III eingestuft wird. Bei ihm werden die Freibeträge beider Ehepartner berücksichtigt, so dass er jeden Monat wenig Steuern abgezogen bekommt. Diese Steuerklasse III ist das Gegenstück zur Steuerklasse V - wer die eine abschafft, muss auch die andere abschaffen. Schon das unterschlägt die FDP bei ihrem aktuellen Vorstoß.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2015 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.
Ab 2017 sollen sich die Abgabefristen sowohl mit als auch ohne Steuerberater um jeweils zwei Monate verlängern. Dann können jedoch höhere und pauschale Verspätungszuschläge fällig werden: Pro Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Wer eine die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine Steuerrückzahlung erhält, soll davon nicht betroffen sein.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Ansonsten setzen die Finanzbehörden zunehmend auf die beleglose Steuererklärung und fordern diese nur bei Bedarf an. Bestimmte Belege wie zum Beispiel Spendenquittungen müssen jedoch nach wie vor im Original eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei. Gute Steuersoftware unterstützt sowohl den elektronischen Versand als auch den späteren Abgleich mit dem elektronisch übermittelten Steuerbescheid.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung. In der Steuererklärung sollte das Aktenzeichen des Verfahrens gleich angegeben werden.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Die FDP führt als Begründung für den Vorstoß an, dass die hohen Abzüge bei Steuerklasse V den Anreiz für geringverdienende Ehepartner senkten, überhaupt zu arbeiten. Richtig. Doch die laufenden Steuerabzüge sind nur vorläufig. Erst nach Abgabe der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuer berechnet, dann müssen Ehepartner entweder Steuern nachzahlen oder bekommen zu viel gezahlte Steuer erstattet. Natürlich haben die hohen Abzüge für den Geringverdiener einen psychologischen Effekt: Beim Blick auf den Gehaltszettel hat er den Eindruck, dass nichts übrig bleibt. Warum soll er also überhaupt arbeiten? Dass faktisch ein Teil "seines" Nettoeinkommens beim besserverdienenden Partner landet (durch die Berücksichtigung der Freibeträge beim Besserverdiener), hilft da nicht weiter.
Dieses Problem hat aber wenig mit den Steuerklassen zu tun. Die Anreizproblematik ist vielmehr fest mit dem Splitting verbunden. Die laufenden Abzüge in den einzelnen Steuerklassen machen die Wirkung nur besonders deutlich sichtbar. Das System Ehegattensplitting an sich führt dazu, dass der Vorteil umso größer ist, je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern ist. Ergo: Wenn einer gar nicht arbeitet, ist der Steuervorteil am größten. Das Splitting fördert damit eine traditionelle Rollenaufteilung in der Ehe (einer geht arbeiten, einer bleibt zu Hause). Ob Kinder vorhanden sind, spielt keine Rolle. Es kostet jedes Jahr etwa 20 Milliarden Euro.
Weg damit.
Das ist die ganze Wahrheit, doch die taugt wohl kaum zur Stimmenmaximierung. Schon gar nicht bei der Kernklientel der FDP.