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Finanzmarktregulierung: Die vertrackte Bankenabgabe

von Christian Ramthun

Die Bundesregierung macht ernst mit einer Abgabe für Finanzinstitute. „Zockerbanken“ sollen mehr als Sparkassen zahlen. Doch so einfach ist die Sache nicht.

Es kommentiert WirtschaftsWoche-Redakteur Christian Ramthun
Es kommentiert WirtschaftsWoche-Redakteur Christian Ramthun

Die Spitzen der schwarz-gelben Koalition haben sich am Sonntagabend auf eine Bankenabgabe festgelegt. Künftig sollen Finanzinstitute in Deutschland einen Obolus entrichten, um die jetzige und künftige Rettungsaktionen im Finanzsektor zu finanzieren. Es ist eine marktwirtschaftliche Lösung nach dem Verursacherprinzip. Selbst FDP-Parteichef Guido Westerwelle hat deshalb keine Bedenken, im Gegenteil: Die Finanzkrise dürfe nicht „auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen werden“, sagte Westerwelle nach dem Treffen im Kanzleramt.

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Die Abgabe könnte an die Bilanzsumme gekoppelt werden. Wie viel Promille sie betragen soll, ist noch unbekannt, aber es sollen knapp zehn Milliarden Euro jährlich zusammenkommen, die in einen Sonderfonds fließen sollen. Von einer Finanztransaktionssteuer, die zuvor ebenfalls diskutiert wurde, nahm die Koalition indes Abstand, da diese nur global vereinbart werden könne. Eine Bankenabgabe planen derweil unter anderem auch die USA, Großbritannien, Frankreich und Österreich.

Hedgefonds und Versicherungen einbeziehen

Im April will die Koalition einen Gesetzentwurf erarbeiten. Der Teufel steckt jedoch wieder einmal im Detail. Wie hoch darf  die Abgabe sein, um nicht die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu behindern oder eine Abwanderung ins Ausland zu provozieren? Vereinbart ist, die Abgabe je nach Systemrisiko zu staffeln. Dazu gehören Größe des jeweiligen Instituts, die Art seiner Geschäfte und die Vernetzung mit der Branche insgesamt. Außerdem sollen Sparkassen und Genossenschaftsbanken weniger zur Kasse gebeten werden als Privatinstitute. Erstere hätten schließlich nichts mit den Ursachen der Krise zu tun, meinte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Allerdings waren es Landesbanken, an denen Sparkassen durchaus beteiligt sind, die zu den größten und dilettantischsten Zockern zählten. Die große Deutsche Bank kam dagegen vergleichsweise glimpflich davon, die kleine IKB-Mittelstandsbank wiederum kostete die Steuerzahler rund zehn Milliarden Euro.

Zu rechtfertigen ist eine solche Abgabe zudem nur, wenn auch Hedgefonds und andere Finanzinstitute einbezogen werden. Versicherungen und Leasinggesellschaften sind ebenfalls Teilnehmer an den Finanzmärkten. Der US-Versicherungskonzern AIG steht etwa im Zentrum der Finanzkrise.

Die Koalition hat sich also eines ebenso populären wie richtigen und auch vertrackten Themas angenommen.

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6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 12.04.2010, 12:50 UhrAnonymer Benutzer: pedro

    „Zockerbanken“ sollen mehr als Sparkassen zahlen. Doch so einfach ist die Sache nicht.
    DAS WAREN DOCH DiE SCHLiMMSTEN (die S-kassen.)und sind es immer noch.

  • 31.03.2010, 23:27 UhrAnonymer Benutzer: Onzapintada

    Weist die banken in die Schranken

    Weil sie weiss, dass sich das Volk hier nichts traut,
    hat die Elite ihm die Grundrechte geklaut.
    Und weil es lieber weiterpennt,
    geht die ganze Knete ans Establishment.
    Die Leute werden schon nichts merkeln,
    die bankster koennen weiterwerkeln.

    Und wenn die bevoelkerung irgendwann mal erwachtet,
    ist die Kohle schon laengst in die Schweiz verfrachtet,
    und hier alles kaputt - die Geldelite schafft et.

    Und wer sich dann wehrt, so in zehn Jahren,
    dann ist hier was los, die bundeswehr im innern.
    Das muessen wir dann wohl leider erfahren -
    Keine idee von harmlosen Spinnern.

  • 22.03.2010, 20:50 UhrAnonymer Benutzer: Gast

    Wieder mal so ein „Rohrkrepierer“ seitens der schwarz-gelben Regierung. Es geht doch ganz einfach: 1. Mindestanforderungen an das Eigenkapital 2. bankenaufsicht mit Experten besetzen die wissen was in basel ii und dem Kreditwesengesetz (KWG) steht und in ihrer Aufsichtspflicht auch nachkommen 3. Strikte Trennung investmentbanking von den Geschäftsbanken 4. bankprodukte müssen, bevor diese handelbar sind, von einer staatlichen behörde zugelassen werden, d. h. gesetzliche Vorgaben bzw. Festlegung der Rahmenbedingungen zu allen Finanzprodukten mit denen die banken handeln dürfen. 5. Haftung der Manager (CEO, CFO) bei grober Fahrlässigkeit mit bis zu zwei Jahresgehältern 6. bei inanspruchnahme von staatlichen bürgschaften sind diese mit 10 Prozent zu verzinsen, im Falle von gewährten Krediten mit 15 Prozent.

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