Firmenerben Koalitionsausschuss berät über Steuerreform

Vor eineinhalb Jahren hat das Verfassungsgericht die Neuregelung von Steuerprivilegien für Firmenerben gefordert. Viel Zeit bleibt Union und SPD nicht mehr. Die CSU in München stellt sich allerdings weiter quer.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik eineinhalb Jahre Zeit gegeben, um bis zum 30. Juni 2016 die bisherige Begünstigung von Firmenerben bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln. Quelle: dpa

Berlin Kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist starten Union und SPD einen neuen Anlauf, um sich über die Reform der Erbschaftsteuer zu einigen. Am kommenden Mittwoch will der Koalitionsausschuss einen möglichen Kompromiss über die künftige Bevorzugung von Firmenerben ausloten. Ein entsprechender Bericht von „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ wurde am Mittwoch in Koalitionskreisen in Berlin bestätigt. Bei dem Treffen der Koalitionsspitzen gehe es zwar noch um weitere Themen, im Mittelpunkt stehe aber die Erbschaftsteuer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik eineinhalb Jahre Zeit gegeben, um bis zum 30. Juni 2016 die bisherige Begünstigung von Firmenerben bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln. Die Karlsruher Richter hatten einige Privilegien als überzogen kritisiert und gekippt. CDU, CSU und SPD im Bundestag hatten sich eigentlich im Februar auf ein Modell verständigt. Bayern und die CSU in München pochen aber auf weitergehendere Begünstigungen und Korrekturen zugunsten der Wirtschaft. Was die SPD bisher ablehnt, aber auch in der CDU für Unmut sorgt.

Laut „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ will die Koalition nun versuchen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf bis Mitte Juni verabschiedet. Das gäbe dem Bundesrat die Möglichkeit, das umstrittene Gesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli zu behandeln.

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