Wenn ganz große und ganz kleine Zahlen nebeneinander stehen, entsteht ein Eindruck von Aberwitz und Absurdität. Sobald man sich ein wenig näher mit der Realität der Asyl- und Flüchtlingspraxis in Deutschland befasst, wird man von solchem Aberwitz geradezu erschlagen. Dazu nur zwei publik gewordene Beispiele der letzten Tage.
Die Abschiebung von drei (3!) abgelehnten Asylbewerbern nach Guinea per Flugzeug kostete die nordrhein-westfälischen Steuerzahler 124.607 Euro und 49 Cent, berichtete die Bild-Zeitung. Die drei Männer benötigten nämlich 13 Sicherheitsbeamte und einen Arzt zur Begleitung im Flugzeug. Anderen Mitreisenden schienen sie nicht zumutbar zu sein, da sie verurteilte Gewalttäter waren und sich früheren Abschiebeversuchen gewaltsam widersetzt hatten. Also charterten die Landesbehörden ein ganzes Flugzeug.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
Drei afrikanische Gewalttäter abzuschieben kostet also den Steuerzahler in etwa so viel wie drei Erzieherinnen pro Jahr verdienen. Wenn man nicht drei, sondern 3000 gewalttätige, abgelehnte Asylbewerber auf dieselbe Weise abschieben wollte, würde das also rund 125 Millionen Euro kosten – vorausgesetzt es fänden sich genug charterbare Flugzeuge und einsatzbereite Polizisten.
Noch eine absurde Zahl aus der real existierenden deutschen Einwanderungsabsurdität: 54. Das ist die Anzahl der Flüchtlinge, die deutsche DAX-Unternehmen in den vergangenen Monaten eingestellt haben, wie die FAZ erfahren hat. Also etwa jeden 28 000 der rund 1,5 Millionen Flüchtlinge, die seit dem vergangenen Jahr ins Land kamen. 50 der 54 arbeiten übrigens für die Deutsche Post.
Das Asylpaket II
Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien haben mit ihrer Einigung am Donnerstag den Weg für das Asylpaket II freigemacht. Die Inhalte des Gesetzesvorhabens im Überblick (Quelle: Reuters).
Aufnahmezentren: Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, von denen bundesweit drei bis fünf entstehen sollen. Auf diese hatten sich die Parteichefs bereits im November als Kompromiss im Streit um die von der Union geforderten Transitzonen verständigt.
In den Zentren sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern Schnellverfahren durchlaufen. Dazu gehören Menschen aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Aber auch Asylsuchende, die keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben, sollen darunter fallen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll über ihre Anträge vor Ort innerhalb von einer Woche entscheiden. Inklusive eines möglichen Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht soll das Verfahren innerhalb von drei Wochen beendet sein. Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst direkt aus den Einrichtungen zurückgebracht werden.
Für die Dauer des Verfahrens und gegebenenfalls bis zur Ausreise sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei Verstößen riskiert der Asylbewerber, dass sein Verfahren eingestellt wird.
Für Flüchtlinge mit dem geringsten subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen der subsidiäre Schutz zuerkannt.
Die Einschränkung des Familiennachzugs für diesen Personenkreis war zum Schluss der Hauptknackpunkt. Die SPD hatte eigentlich erreichen wollen, dass Syrer von der Regelung ausgenommen werden, was die CSU aber nicht mitmachte. Der Kompromiss sieht nun vor, dass innerhalb künftiger Kontingente von Flüchtlingen, die der Türkei, dem Libanon oder Jordanien abgenommen werden, "der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt" werden soll.
Erst zum 1. August vergangenen Jahres waren subsidiär Schutzbedürftige beim Familiennachzug anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt worden, wodurch sie in der Regel Ehepartner und Kinder nachholen dürfen. Nach Ablauf der zwei Jahre soll diese Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.
Flüchtlinge müssen sich künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.
Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Die Bundesregierung will dazu die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisieren, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können. Einem Gesetzentwurf von Mitte Januar zufolge sollen grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Rückführung verhindern können. Eine ärztliche Bescheinigung muss künftig bestimmten Kriterien entsprechen, um die Erkrankung glaubhaft zu machen.
In einem weiteren Gesetz soll mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge, die eine Lehre in Deutschland machen und ihre Ausbildungsbetriebe geschaffen werden. Laut Vizekanzler Sigmar Gabriel soll ein Migrant nach der Ausbildung unabhängig von seinem Status zwei Jahre in Deutschland arbeiten können. Das Alter, bis zu dem Flüchtlinge eine Lehre aufnehmen dürfen, werde von 21 auf 25 heraufgesetzt.
Marokko, Tunesien und Algerien sollen per Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden dadurch beschleunigt. Die Regelung soll aber nicht ins Asylpaket aufgenommen werden, weil es sonst die Zustimmung des Bundesrats benötigen würde, wo Union und SPD keine eigene Mehrheit haben.
Neben den Festanstellungen sind noch knapp 2700 zusätzliche Praktikumsplätze für Flüchtlinge geschaffen worden, von denen rund 500 besetzt sind. Auch hier liegt die Deutsche Post vorn: Sie bietet rund 1000 Praktikumsplätze an, jeweils ein paar hundert sind es beim Autobauer Daimler, bei ThyssenKrupp und bei BMW.
Der Fall der drei abgeschobenen Guineer ist wohl ein besonders bizarrer Fall, doch er zeigt ebenso wie die lächerlich geringe Zahl der von Großkonzernen eingestellten Flüchtlinge, dass Deutschlands real existierende Asyl- und Einwanderungspolitik eine einzige Farce ist, die unseren Staat lächerlich zu machen droht.
Die genannten Zahlen stehen stellvertretend für eine höchst explosive Mischung von Botschaften, die bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen ankommt. Einerseits signalisieren die geringen Abschiebezahlen und der absurd hohe Aufwand dafür: Widerstand, auch gewaltsamer, gegen Abschiebungen lohnt sich. Zumindest erwachsen daraus keine zusätzlichen negativen Folgen für die Betroffenen. Das Unrechtsbewusstsein der Abzuschiebenden ist vermutlich gering. Und das ist durchaus nachvollziehbar. Schließlich hieß es und heißt es vielerorts immer noch „Refugees welcome“.
Ein Einwanderungsland muss ein starker Staat sein
Als Träger dieser „Willkommenskultur“ hatten sich nicht zuletzt auch zahlreiche deutsche Unternehmen gezeigt. Seit vielen Jahre forderten Ökonomen und Topmanager mehr Einwanderung. Dass denjenigen, die kommen wollten, in der Mehrheit die Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt fehlten, wurde weitestgehend ignoriert und schöngeredet. Wunschdenken regierte. O-Ton Daimler-CEO Dieter Zetsche im September 2015: "Die meisten Flüchtlinge sind jung, gut ausgebildet und hoch motiviert. Genau solche Leute suchen wir." Nun zeigt sich, dass die meisten Ankömmlinge zwar jung, aber zum größten Teil nicht gut ausgebildet sind und bestenfalls erst nach enormen Ausbildungsinvestitionen auf dem Arbeitsmarkt integrierbar sein werden. Tatsächlich wird also nur ein kleiner Teil der Gekommenen – 54! – bald seine Vorstellung von Teilhabe am Wohlstand erfüllen können.
Das Enttäuschungspotential beim großen Rest ist dementsprechend gewaltig. Der Politik- und Islamwissenschaftler Bassam Tibi, selbst aus Syrien stammend, sagte kürzlich über die jungen syrischen Flüchtlinge: „Wenn solche Männer nicht kriegen, was sie erwarten, werden sie wütend. In der Kultur, aus der ich komme, will man Leute demütigen, die einen wütend machen.“
Weder der Staat noch Wirtschaft und Gesellschaft überzeugen in dieser kritischen Situation durch entschlossenes Handeln. Die deutschen Großunternehmen bekleckern sich wahrlich nicht mit Ruhm. All das Gerede von „Corporate Social Responsibility“ entpuppt sich nun, da es darauf ankäme, weitgehend als PR-Nummer. An einer wirklichen Übernahme von Verantwortung (responsibility) für die Versorgung und Ausbildung der Zuwanderer hat man kaum erkennbares Interesse.
Wenn es um Einwanderung geht, befindet sich die deutsche Gesellschaft und vor allem ihre politischen Klasse immer noch in einem Stadium der Infantilität. Deutschland erschien im vergangenen Jahr geradezu besoffen von der Feststellung, ein weltoffenes und beliebtes Einwanderungsland zu sein, weigert sich aber immer noch standhaft einzusehen, geschweige denn politisch, gesellschaftlich und ökonomisch zu praktizieren, was es bedeutet, ein reiches, alterndes Einwanderungsland in einer instabilen, armen, jungen Nachbarschaft zu sein.
Asylsuchende in Deutschland
Die beim Bamf eingegangenen Asylgesuche bilden die einzige gesicherte Zahl. Im Gesamtjahr 2015 waren das 476.649 und damit rund 273.800 oder 135 Prozent mehr als 2014. Die bisherige Rekordzahl liegt 23 Jahre zurück: Unter anderem als Folge der Balkan-Kriege gab es 1992 438.200 Asylanträge.
Hauptherkunftsländer der Antragsteller waren 2015 Syrien (162.510), Albanien (54.762), Kosovo (37.095), Afghanistan (31.902) und Irak (31.379). Nimmt man noch Serbien (26.945) und Mazedonien (14.131) hinzu, kamen rund 133.000 Asylanträge aus vier der sechs Westbalkan-Länder, die 2014 und 2015 zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden.
Eingereist sind 2015 weitaus mehr Flüchtlinge und Asylbewerber. Das zeigt die Datenbasis zur Erstverteilung von Asylsuchenden (Easy), in der Schutzsuchende registriert werden, um nach einem festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt zu werden. Dort wurden laut Innenministerium 2015 rund 1,092 Millionen Zugänge registriert. Darunter waren rund 428.500 Syrer (rund 40 Prozent). Während die Neuzugänge bis November jeden Monat deutlich stiegen, gingen sie im Dezember zurück auf 127.300 nach 206.100 im Vormonat.
Die Easy-Zahl übersteigt die Asylanträge, weil viele Asylsuchende schon vor dem Asylantrag von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden, da die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen erschöpft sind. Der formale Asylantrag kann sich daher um Wochen verzögern. Eine unbekannte Zahl der bei Easy Registrierten nutzt Deutschland auch nur als Durchgangsstation etwa auf der Reise nach Skandinavien.
Das Bundesamt für Migration entscheidet zwar über mehr Anträge als im vorigen Jahr. Doch mit dem raschen Zustrom der Flüchtlinge hält es nicht Schritt. Laut Bilanz für 2015 wurden 282.726 Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie 2014. Davon erhielten 48,5 Prozent den Flüchtlingsstatus laut Genfer Konvention zuerkannt und dürfen damit in Deutschland bleiben. Davon wiederum wurden 2029 (0,7 Prozent aller Entscheidungen) als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt. Von den entschiedenen syrischen Anträgen wurden 95,8 Prozent als Flüchtlinge anerkannt. Für Albaner, Kosovaren und Serben lag die Quote bei null Prozent.
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge stieg bis Ende 2015 auf 364.664. Hinzu kommt eine nicht bezifferbare Zahl von Flüchtlingen, die bereits registriert sind, deren Asylantrag aber noch nicht erfasst wurde. Der Antragsrückstau ist eines der größten Probleme. Das Bamf hat daher für 2016 4000 weitere Stellen bewilligt bekommen, wodurch die Mitarbeiterzahl auf etwa 7300 steigt. Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise, der auch Chef der Bundesagentur für Arbeit ist, zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, dass die 4000 neuen Beschäftigten „im besten Fall bis Mitte des Jahres qualifiziert im Einsatz“ seien.
Als ersten Erfolg werten das Bamf und das Innenministerium, dass sich die Verfahrensdauer für Syrer verkürzt hat. Sie stieg nach Angaben des Innenministeriums von 3,5 Monaten (Januar 2015) zunächst auf 4,3 Monate (Juni), sank bis Dezember aber auf 2,5 Monate. Für Antragssteller, die seit Jahresbeginn 2016 eingereist sind, könnte es wieder länger dauern: Für sie gilt wieder die Einzelfallprüfung mit persönlicher Anhörung durch den sogenannten Entscheider.
Der politische Wille scheint nicht vorhanden, endlich Asyl und Einwanderung voneinander zu trennen und beides so einzurichten, dass gesetzliche Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden. Da es kein Einwanderungsgesetz gibt, fungiert das Asyl-Recht als De-Facto-Einwanderungsgesetz. Das verleitet Einwanderungswillige dazu, einen Antrag als politisch Verfolgte zu stellen, also in den meisten Fällen zu lügen. Kein Wunder, dass sich deren Ehrfurcht vor deutschen Behörden und ihre Hochachtung für die deutsche Gesellschaft oft in Grenzen hält!
Gerade ein Einwanderungsland, dessen Einwanderer zum großen Teil aus zerfallenden Staaten und Gewaltkulturen kommen, muss ein starker Staat mit handlungsfähigen Organen sein. Diese müssen eindeutige, am Wohl des Landes orientierte Regeln konsequent durchsetzen und so den sozialen Frieden bewahren. Die Absurdität der oben gezeigten Zahlenverhältnisse zeigt, dass der deutsche Staat die gegenwärtige Regelung – erst darf jeder reinkommen und dann sollen die Unerwünschten wieder gehen – nicht konsequent durchzusetzen in der Lage ist. Wenn das Recht aber nicht durchgesetzt wird, macht sich der Staat selbst zu einer Farce.
So ein schwacher Staat nimmt es dann auch hin, dass Flüchtlinge und Asylbewerber – unterstützt von den üblichen Aktivisten – eine Schule in Berlin-Kreuzberg „besetzen“, um ihr Bleiberecht zu erzwingen. Den ursprünglich praktizierten freien Zugang zum Gebäude für alle haben die Besetzer übrigens mittlerweile abgeschafft, da sich zu viele ungebetene Gäste dort einquartiert hatten. Mittlerweile haben die Flüchtlinge eigene Regeln eingeführt, wer rein darf und wer nicht. Damit, wie einer der Aktivisten sagt, „dieser wilde Zuzug, dieses völlig unkontrollierte herein- und herausgehen ein Ende hat“.