Für die Wissenschaftler ergibt sich daraus die Frage, ob auf Basis des Asylrechts künftig eine Obergrenze definiert werden könnte. Mit Verweis auf die Grundrechtecharta halten das die Rechtsexperten für „problematisch“, da es „zu einer pauschalen Ausweisung von Personengruppen international Schutzsuchender käme, ohne dass die individuelle Situation ihrer Mitglieder geprüft würde“. Eine solche Kollektivausweisung sei nur in Notstandsfällen gerechtfertigt. „Ob ein solcher Notstandsfall auf EU-Ebene allein durch einen Zustrom von international Schutzsuchenden ausgelöst werden könnte, erscheint höchst zweifelhaft.“
So viel Geld bekommen Flüchtlinge in den europäischen Ländern
800 Euro zahlt das Land im Monat pro Flüchtling. Die Summe muss allerdings versteuert werden.
Quelle: EU-Kommission / Frontex, Stand: 18. September 2015
Die Spanne, die der Inselstaat für einen Asylbewerber zahlt, liegt zwischen 85 und 452 Euro pro Monat.
400 Euro pro Flüchtling / Monat.
352 Euro pro Flüchtling / Monat.
330,30 Euro pro Flüchtling / Monat.
zwischen 85 und 290 Euro pro Flüchtling / Monat.
zwischen 176 und 276 Euro pro Flüchtling / Monat.
232 Euro pro Flüchtling / Monat.
225 Euro pro Flüchtling / Monat.
187 Euro pro Flüchtling / Monat.
177 Euro pro Flüchtling / Monat.
66 Euro pro Flüchtling / Monat.
33,23 Euro pro Flüchtling / Monat.
20 Euro pro Flüchtling / Monat.
18 Euro pro Flüchtling / Monat.
12 Euro pro Flüchtling / Monat.
0 Euro pro Flüchtling / Monat.
Auf EU-Ebene lässt sich nach Ansicht der Rechtsexperten des Bundestages also keine Obergrenze herleiten oder beschließen. Wie sieht es aber auf nationalstaatlicher Ebene aus? Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat im Deutschlandfunk kürzlich Zweifel an einer solchen Idee angemeldet. Das deutsche Asylrecht gelte „für jedermann“, kann seiner Meinung nach also nicht per Obergrenze beschränkt werden. Gleichwohl: „Zuwanderung kann sicherlich beschränkt werden“, sagte Voßkuhle. Er mahnt ein Zuwanderungsgesetz an, durch das sich Deutschland gezielt Einwanderer aussucht.
Die Experten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages stimmen Voßkuhle zu. Demnach könnet argumentiert werden, dass eine Beschränkung des Asylrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit vorgenommen wird. „Es ist jedoch fraglich, ob die autonome Einführung einer mitgliedstaatlich festgesetzten Obergrenze auf dieser Grundlage zulässig wäre“, heißt es im Gutachten. Insbesondere bezweifeln die Autoren, ob eine solche Obergrenze dauerhaft verhältnismäßig wäre. Gegebenenfalls müssten „alternative Maßnahmen“ ergriffen werden.
Vereinfacht gesagt: Wer eine Obergrenze mit den Übergriffen in der Silvesternacht begründen will, kann sich nicht auf das Recht berufen – zumindest nach Meinung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Eine Grenzschließung, die der frühere Verfassungsrichter und CSU-Mitglied Udo di Fabio in einem Gutachten fordert, wird in dem Bundestagsgutachten gleichwohl nicht diskutiert. Für die CSU bedeutet das: Weiterärgern, denn das Recht gibt offenkundig keine Obergrenze her. Umso intensiver werden die Christsozialen fortan eine Grenzschließung fordern.