Flüchtlingskosten Länder fordern mehr Geld vom Bund

Die Bundesländer benötigen weiteres Geld für die Finanzierung der Integrationskosten für Flüchtlinge. Einem Bericht nach verlangen sie acht Milliarden Euro - der Finanzminister will die Forderung aber nicht Erfüllen.

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Das Symbolbild zeigt den Syrer Ahmed Alsamiye, der auf der Hallig Langeneß (Schleswig-Holstein) mit seiner einjährigen Tochter Halasham am Fenster seiner Wohnung steht. Für Sprachkurse, Weiterbildungsangebote, Kita-Plätze und soziale Betreuung wollen die Bundesländer deutlich mehr Geld. Quelle: dpa

Berlin Im Dauerstreit um die Finanzierung der Integrationskosten für Flüchtlinge haben die Bundesländer ihre Forderungen an den Bund auf acht Milliarden Euro erhöht. Diese Summe solle als jährliche Pauschale, „gestaffelt auf drei Jahre“ ausgezahlt werden, sagte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch) vor einem für Donnerstag geplanten Spitzentreffen in Berlin. Demnach sollen in diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro, im kommenden Jahr 2,5 Milliarden Euro und 2018 schließlich vier Milliarden Euro an die Länder überwiesen werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im Streit über die Flüchtlingskosten von den Ländern bislang immer klare Belege für die Integrationsleistungen zur Voraussetzung gemacht. Auch jetzt zeigte sich ein Sprecher des Finanzministers unnachgiebig: „Wir werden diese Forderung nicht erfüllen.“

Bund und Länder streiten seit Monaten über die Aufteilung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive. Die Länder lehnten zuletzt bei einem Treffen im Juni die vom Bund angebotenen zusätzlich rund zwei Milliarden Euro als unzureichend ab. Damals teilte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bremens Regierungschef Carsten Sieling (SPD), bereits mit, die Erwartungen lägen bei acht bis neun Milliarden Euro.

Die Länder benötigen weiteres Geld für Sprachkurse, Weiterbildungsangebote, Kita-Plätze und soziale Betreuung. Eine Teileinigung sieht zumindest vor, dass der Bund für drei Jahre die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber übernimmt.

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