Ab Neujahr müssen sich in Deutschland auch Flüchtlinge aus Syrien wieder einer ausführlichen Einzelfallprüfung unterziehen. Die Behörden kehren damit zur alten Praxis zurück, bei allen neu ankommenden Asylbewerbern Herkunft, Ausbildung und Fluchtweg unter die Lupe zu nehmen. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung (Donnerstag).
Nach den Anschlägen von Paris war in Deutschland die Forderung laut geworden, die Identität aller Schutzsuchenden ohne Ausnahme genau zu ermitteln. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte in ihrer Neujahrsansprache an, die Zahl der Flüchtlinge insgesamt spürbar verringern zu wollen.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Merkel zeigte sich in ihrer vorab verbreiteten Ansprache überzeugt, dass für Deutschland die Herausforderung durch den Flüchtlingsandrang eine Chance sei. „Denn wir haben ein großartiges bürgerschaftliches Engagement und ein umfassendes Konzept politischer Maßnahmen“, sagte die Kanzlerin. „National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern.“
Das BAMF hatte die Maßnahme angekündigt, jedoch zunächst keinen genauen Termin genannt. Die Einzelfallprüfung mit Feststellung der Identität soll sicherstellen, dass die Behörden wieder einen genauen Überblick darüber erhalten, wer sich in Deutschland aufhält. Wegen der hohen Flüchtlingszahlen hatte das BAMF Ende 2014 begonnen, Asylanträge von Schutzsuchenden aus den genannten Ländern mit hoher Anerkennungsquote nur noch nach Aktenlage zu bearbeiten.
Die Ausnahmen hatten für Syrer sowie zeitweise auch für Schutzsuchende aus dem Irak und Eritrea gegolten. Damit mussten die Asylbewerber keine persönliche Anhörung mehr durchlaufen, sondern konnten ihre Fluchtgründe schriftlich erklären und bekamen ohne Einzelfallprüfung fast durchweg Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention. 2015 kam die weitaus größte Zahl der Flüchtlinge aus Syrien. Bis Ende November zählte das BAMF 132 564 Erstanträge von Syrern.