Flüchtlingspolitik Abschiebeflug mit 14 Afghanen in Kabul gelandet

Sachsens Innenminister Markus Ulbig sieht in Abschiebungen von Straftätern, Gefährdern und sogenannten „Mitwirkungsverweigerern“ nach Afghanistan kein Problem. Doch vor dem Flug am Abend gab es wieder Proteste.

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Flüchtlinge: Abschiebeflug mit 14 Afghanen in Kabul gelandet Quelle: dpa

Dresden/Kabul Eine weitere Gruppe von aus Deutschland abgeschobenen afghanischen Flüchtlingen ist am Mittwochmorgen mit dem Flugzeug in Kabul eingetroffen. An Bord der aus Leipzig-Halle kommenden Maschine waren 14 junge Männer, sagte ein Repräsentant der Internationalen Organisation für Migration (IOM) am Flughafen. Unter den 14 Afghanen sei auch ein Straftäter aus Sachsen gewesen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Dresden. Woher die anderen 13 Abgeschobenen stammten, sagte er nicht. Nach dpa-Informationen beteiligten sich sechs weitere Bundesländer an der Rückführung.

Die tschechische Maschine war am frühen Mittwochmorgen in der afghanischen Hauptstadt gelandet. In Leipzig hatte es vor dem Flug Proteste gegeben. Mit insgesamt sieben Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 hat die Bundesregierung damit 128 abgelehnte Asylbewerber zurück nach Afghanistan gebracht.

Die Abschiebungen sind umstritten, weil sich in Afghanistan der Konflikt zwischen Regierung und islamistischen Taliban drastisch verschärft. Allein in Kabul gab es vergangene Woche zwei Anschläge mit mindestens 74 Toten. Landesweit hatten Taliban, aber auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), in nur vier Tagen knapp 250 Zivilisten und Sicherheitskräfte getötet.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte sich schon im Vorfeld für Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Dabei berief er sich auf eine Einschätzung der Sicherheitslage durch das Auswärtige Amt, das erst im Juli zu dem Schluss gekommen sei, „dass unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls eine Abschiebung in bestimmte Regionen verantwortbar und möglich“ sei.

„Wer nach einem abgeschlossenen Asylverfahren und Inanspruchnahme aller rechtsstaatlichen Mittel bei uns kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen“, betonte Ulbig, der auch Chef der Innenministerkonferenz ist. Die konsequente Rückführung sei notwendig, um das Asylsystem funktionsfähig zu halten. Zugleich sei sie Voraussetzung „für die Akzeptanz unserer Asylpolitik bei den Bürgerinnen und Bürgern“.

Nach einem massiven Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai hatte die Bundesregierung Abschiebungen für mehrere Monate ausgesetzt. Danach hatten Bund und Länder Abschiebungen nach Afghanistan auf drei Gruppen beschränkt: Straftäter, Gefährder - also Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut -, und jene, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigern.

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