Flüchtlingspolitik Asylbewerber nur unter Bedingungen nach Ungarn

Gemäß den EU-Regeln müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, das sie registriert hat. Die Bundesregierung will Asylbewerber, die in Ungarn registriert wurden, aber nur noch gegen Garantien zurückschicken.

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Ein ungarischer Polizist patrouilliert in Tompa (Ungarn) durch das neue Internierungslager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien. In Ungarn werden Asylbewerber in zwei Container-Lagern in Röszke und Tompa in unmittelbarer Nähe zur Grenze zu Serbien festgehalten. Der Staat begründet die Maßnahme damit, dass die Asylbewerber in der Regel nicht im Land bleiben wollen und in Richtung Westeuropa weiterziehen. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge Asylsuchende nur noch unter bestimmten Bedingungen nach Ungarn zurückführen. Dies gehe aus einem Erlass des Bundesinnenministeriums vom 6. April hervor, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Dienstag laut Vorabbericht.

Danach schickt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Schutzsuchende für ein EU-Asylverfahren im Rahmen der Dublin-Regelungen nur dann noch in das osteuropäische Land zurück, sofern die dortigen Behörden die EU-Standards der Unterbringung in jedem Einzelfall garantieren.

Ungarn war zuletzt immer wieder in die Kritik geraten, da es etwa Flüchtlinge während der gesamten Zeit des Asylverfahrens in Transitlagern an der Grenze zu Serbien internieren will. Das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat die EU-Staaten aus diesem Grund aufgefordert, keine Asylbewerber mehr nach Ungarn zurückzuschicken.

Gemäß der Dublin-Verordnung der EU muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem er nach seiner Ankunft in Europa zuerst registriert wurde – meist in Griechenland, Italien, Bulgarien oder Ungarn. Somit überstellt Deutschland regelmäßig Flüchtlinge nach Ungarn.

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