Für Sigmar Gabriel ist es ein „historischer Schritt“, denn „erstmals in der Geschichte bekommt Deutschland ein Integrationsgesetz“. Der SPD-Chef und Vizekanzler ist am Donnerstag sichtlich stolz auf die Ergebnisse des Koalitionsgipfels, der am Abend zuvor bis spät in die Nacht getagt hatte. Das Integrationsgesetz will die Große Koalition aus Union und SPD nun gemeinsam mit den Bundesländern beschließen.
Was Gabriel mit dem Label „historisch“ versieht, ist vor allem eine notwendige Selbstverpflichtung. Rund eine Million Menschen, die im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommen sind, müssen integriert werden. Akutes Flüchtlingsintegrationsgesetz wäre somit der ehrlichere Name gewesen. Ob es wirklich historisch ist, lässt sich womöglich in einigen Jahren bewerten.
Das Prinzip „fordern und fördern“, das seit Gerhard Schröders Agenda 2010 gilt, wird im neuen Integrationsgesetz fortgeschrieben. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel geht es darum, „möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren“. Der Ansatz ist richtig, kommt aber reichlich spät. Anfang September letzten Jahres hatte sich Merkel zu einer liberalen Flüchtlingspolitik entschlossen und die Grenzen offen gehalten – anders als viele andere EU-Staaten. Die Integrationsangebote folgen nun mit einem halben Jahr Verspätung.
Flüchtlinge: Das ist der Integrationskatalog der CDU
Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen Praktika mit Abweichungen vom Mindestlohn auf mindestens sechs Monate verlängert werden, um einen Berufseinstieg zu erleichtern. Schon heute sind Abstriche von den 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde bei betrieblichen Einstiegsqualifizierungen von bis zu zwölf Monaten möglich. Die CDU-Spitze verzichtete nach Protest der SPD und des Arbeitnehmerflügels der Union darauf, anerkannte Flüchtlinge mit Langzeitarbeitslosen gleichzustellen. Auch dann wäre eine Abweichung vom Mindestlohn von bis zu sechs Monaten möglich gewesen.
Quelle: CDU-Bundesvorstand / Reuters, Stand: 15.02.2016
Eine Anstellung in der Leiharbeitsbranche soll nach drei statt derzeit erst 15 Monaten möglich sein. Bei gemeinnützigen Organisationen soll stärker dafür geworben werden, Flüchtlinge in den von den Jobcentern geförderten Ein-Euro-Jobs zu beschäftigen.
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und sogenannte subsidiär Schutzberechtigte sollen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nur erhalten, wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Auch der Familiennachzug soll von der erfolgreichen Teilnahme an Integrationskursen abhängig gemacht werden.
Die Hürde für eine frühe Teilnahme an Integrationskursen oder Förderprogrammen der Arbeitsagenturen noch vor Abschluss des Asylverfahrens soll höhergelegt werden. Laut dem im Oktober beschlossenen Asylpaket I reicht dafür bisher eine "gute Bleibeperspektive" aus. Diese wird bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von über 50 Prozent angenommen. Laut CDU-Papier soll "künftig eine 'sehr gute Bleibeperspektive' entscheidend sein, weil wir insbesondere Syrern und Irakern helfen wollen".
Die CDU strebt Gesetze von Bund und Ländern an, in denen verbindliche Integrationsvereinbarungen festgelegt werden sollen. In den Aufnahmeeinrichtungen sollen ein Basissprachkurs und ein Kurs zu Grundregeln des Zusammenlebens Pflicht sein und mit einem Abschlusstest versehen werden.
Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten soll ihr Wohnsitz zugewiesen werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn die Betroffenen am Wohnort ihrer Wahl einen Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung nachweisen können.
Die CDU will prüfen lassen, ob die Schulpflicht für Flüchtlinge ohne Schulabschluss über das bisher geltende Alter von 18 Jahren hinausgehen soll. Im Entwurf stand noch eine angestrebte Altersgrenze von 25 Jahren.
Die Eckpunkte für das Integrationsgesetz sehen unter anderem Leistungskürzungen für Asylbewerber vor, die sich Integrationsmaßnahmen verweigern. Und wer geduldet wird, also kein anerkannter Flüchtling ist, eine Lehre beginnt und wieder abbricht, soll das Land verlassen. Ob und wie strikt solche Bestimmungen tatsächlich umgesetzt werden, wird erst ein Realitätscheck zeigen.
Zudem soll Flüchtlingen ein bestimmter Wohnort zugewiesen werden können, um Entwicklungen wie in Frankreich vorzubeugen, in denen in manchen Vororten und Stadtteilen Parallelgesellschaften entstanden sind. Die Regelung ist nachvollziehbar, sollte aber nicht starr angewendet werden. Ein Flüchtling, der beispielsweise einen Job in einem anderen Ort bekommt, muss diesen auch annehmen können – trotz Residenzpflicht.
Dass die sogenannte Vorrangprüfung für drei Jahre ausgesetzt wird, ist in jedem Fall sinnvoll. Bisher darf ein Flüchtling nur dann eine Arbeitsstelle annehmen, wenn dafür kein Deutscher oder Europäer zur Verfügung steht. Wie gesagt: Viele Regelungen waren längst überfällig: Das Signal, dass der Aufenthalt in Deutschland an Arbeit und Integrationswillen gekoppelt wird, ist richtig. Dies zeigt aber auch die Schwachstelle des Gesetzes: Viele Regeln nach dem Prinzip „fordern und fördern“ sind für jene gedacht, die nach dem Asylrecht gar keinen Anspruch haben, in Deutschland zu bleiben.
Deutschland braucht endlich ein Einwanderungsgesetz. Wir müssen zu dem Punkt gelangen, an dem wir gezielt jene zu uns holen, die in den Arbeitsmarkt passen und ohne hohe Investitionskosten ihren Beitrag leisten können. Das Integrationsgesetz, das jetzt beschlossen werden soll, leistet das nicht. Erst kürzlich hatte die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) im Interview mit der WirtschaftsWoche erklärt, warum ein umfassendes Einwanderungsgesetz nötig ist.
„Wir brauchen endlich ein Gesetz, das die Themen Aufenthalt, Wohnen, Bildung, Arbeitsmarkt, Staatsangehörigkeit und Familiennachzug zusammenführt“, sagte Süssmuth. Einwanderung müsse für jedermann klar und verständlich formuliert und nachvollziehbar sein – „für die einheimische Bevölkerung und für diejenigen, die zu uns kommen wollen“.
Vor der nächsten Bundestagswahl wird es wohl kein Einwanderungsgesetz geben, zu sehr sind die Parteien zerstritten. Vor allem die CSU wehrt sich gegen die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, das nach klaren Kriterien ausländische Arbeitskräfte ins Land holen und integrieren sollte. Ein modernes Einwanderungsgesetz kommt frühestens in zwei Jahren.
Es sind zwei verschenkte Jahre. Hätte die Koalition sich in der Nacht darauf verständigt, wäre es eine historische Leistung gewesen.