Flugverbotszonen über Großstädten Privat-Drohnen werden zum Problem für die Flugsicherung

Zivile Drohnen werden immer beliebter. Besonders in deutschen Großstädten mit Flughafen. Die Deutsche Flugsicherung fühlt sich inzwischen überfordert.

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Die Minidrohne flog direkt auf Angela Merkel zu, als sie im vergangenen September auf einer CDU-Wahlveranstaltung in der Dresdner Innenstadt auftrat. Mit der Aktion wollte die Piratenpartei gegen staatliche Überwachung protestieren – und kassierte dafür nun einen Bußgeldbescheid des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. 528,50 Euro muss der Besitzer zahlen, weil er die Drohne in der „Kontrollzone“ des Dresdner Flughafens gestartet hatte, ohne den Tower um Freigabe zu bitten. Die Zone erstreckt sich über einen Großteil Dresdens.

Der Verstoß ist kein Einzelfall. Die Drohnen werden immer populärer, der Handel bietet sie schon für 199 Euro an, gesteuert werden sie meist per Smartphone. Für die Deutsche Flugsicherung ein Riesenproblem: „Wir fürchten, dass die meisten Käufer solcher Geräte nicht einmal wissen, dass sie diese in vielen Städten ohne Zustimmung des Flughafentowers nicht starten dürfen“, sagt eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Trotzdem erhalten allein die Berliner Fluglotsen an manchen Tagen bis zu 50 Bitten um Starterlaubnis für Drohnen. „Das ist kaum zu bewältigen, denn die Hauptaufgabe ist es, Start- und Lande-Freigaben für Verkehrsflugzeuge zu erteilen“, so die Flugsicherung.

Entwicklung des weltweiten Drohnen-Marktes

Selbst wenn die Geräte nur in Hüfthöhe über den Boden schweben, gilt das oft schon als ein unerlaubtes Eindringen in die streng regulierten Anflugzonen der Flughäfen. In Berlin und Hamburg decken diese Zonen fast das gesamte Stadtgebiet ab. In Hannover, Frankfurt, Leipzig, Köln, Dresden, Düsseldorf und Dortmund trifft es große Teile der Stadt. Auch in der Nähe von Militärflughäfen wie in Kaiserslautern sind Teile des Stadtgebiets für das moderne Spielzeug tabu. Bis zu 50.000 Euro kann das unerlaubte Eindringen in solche kontrollierte Lufträume kosten.

Die strengen Regeln gelten für alle Fluggeräte, die technisch in der Lage sind, höher als 30 Meter zu steigen. Die aktuell meist um die 40 Zentimeter großen und unter fünf Kilogramm schweren Minidrohnen schaffen leicht 200 bis 300 Meter Höhe, berichten Experten. Die Geräte elektronisch auf eine Flughöhe von 30 Metern zu beschränken, reiche dem Gesetz zufolge nicht aus, um sie von den Regeln zu befreien.

Zivile Mini-Drohnen

Brillen, Drohnen, Holodecks
DrohnenAuf dem Handy erscheinen im Kamerabild der AR Drone virtuelle Raumschiffe, die der Spieler anfliegen und per Knopfdruck abschießen muss. Quelle: Presse
Cyber-BrillenBrillen wie das Modell Oculus Rift, in die ein Bildschirm eingebaut ist, zeigen passend zur Kopfbewegung des Spielers den jeweiligen Bildausschnitt eines Computerspiels an. Quelle: Presse
DatenbrillenUnterwegs Schiffe versenken: Datenbrillen mit Bildschirmen wie etwa Google Glass machen es möglich. Quelle: Presse
Augmented RealityNeuartige Computerspiele wie X-Rift blenden Objekte und Figuren in das Bild der echten Welt ein. Quelle: Presse
TretmühlenAuf der Plattform Omni können Spieler mit Spezialschuhen auf der Stelle laufen, springen und sich drehen. Microsofts Kinect-Sensor überträgt die Bewegungen auf die digitale Spielfigur. Quelle: Presse

Inzwischen sprechen Insidern zufolge Vertreter der Flugsicherung und Spezialisten von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt über eine mögliche Sonderregelung für die zivilen Minidrohnen. Auch eine Aufklärungskampagne für die Bürger wird diskutiert. Denn selbst die Polizei weiß oft nicht, wo die Minidrohnen verboten sind.

Alle bürokratischen Hürden wären damit allerdings nicht ausgeräumt. Denn zurzeit müssen auch die Eigentümer des Grundstücks, von dem aus die Drohne startet, ihr Okay geben. Bei öffentlichen Straßen und Plätzen sind das die Kommunen, beziehungsweise deren Ordnungsämter. Die könnten in manchen Fällen etwas dagegen haben, dass jeder überall eine Drohne in die Luft schicken darf – etwa weil sie ansässige Konzerne vor Spionage schützen wollen. So stieg beispielsweise kürzlich eine Minidrohne am Vierzylinder-Hochhaus des bayerischen Autobauers BMW auf und schwebte vor den Vorstandsbüros.

Berliner Drohnenbesitzer müssen zudem ganz besonders aufpassen, wo sie Ihr Fluggerät in die Luft schicken. So gibt es etwa über dem Reichstagsgebäude eine ausgewiesene Flugverbotszone. Wer seine Drohne dort aufsteigen lässt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Aber nicht nur als Spielzeug werden die Drohnen immer beliebter, sondern auch im kommerziellen Alltag. So nutzen etwa Fernsehsender die Flugobjekte zunehmend für Luftaufnahmen. Und auch mancher Immobilienmakler greift auf die fliegenden Augen zurück, um spektakuläre Aufnahmen von einem Grundstück oder Haus zu schießen. 

Für die Drohnen, mit denen Amazon und Deutsche Post in Zukunft Pakete ausliefern wollen, würde eine ministerielle Sonderzulassung, wie sie gerade verhandelt wird, allerdings nicht reichen. Denn diese Flugobjekte sollen nicht auf Sicht fliegen, sondern vollautomatisch. Hier ist Experten zufolge ein komplett neues Regelwerk und ganz neue Sicherheitstechnik notwendig. Und das werde beides sehr teuer.

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