Flugverbotszonen über Großstädten Privat-Drohnen werden zum Problem für die Flugsicherung

Zivile Drohnen werden immer beliebter. Besonders in deutschen Großstädten mit Flughafen. Die Deutsche Flugsicherung fühlt sich inzwischen überfordert.

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Die Minidrohne flog direkt auf Angela Merkel zu, als sie im vergangenen September auf einer CDU-Wahlveranstaltung in der Dresdner Innenstadt auftrat. Mit der Aktion wollte die Piratenpartei gegen staatliche Überwachung protestieren – und kassierte dafür nun einen Bußgeldbescheid des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. 528,50 Euro muss der Besitzer zahlen, weil er die Drohne in der „Kontrollzone“ des Dresdner Flughafens gestartet hatte, ohne den Tower um Freigabe zu bitten. Die Zone erstreckt sich über einen Großteil Dresdens.

Der Verstoß ist kein Einzelfall. Die Drohnen werden immer populärer, der Handel bietet sie schon für 199 Euro an, gesteuert werden sie meist per Smartphone. Für die Deutsche Flugsicherung ein Riesenproblem: „Wir fürchten, dass die meisten Käufer solcher Geräte nicht einmal wissen, dass sie diese in vielen Städten ohne Zustimmung des Flughafentowers nicht starten dürfen“, sagt eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Trotzdem erhalten allein die Berliner Fluglotsen an manchen Tagen bis zu 50 Bitten um Starterlaubnis für Drohnen. „Das ist kaum zu bewältigen, denn die Hauptaufgabe ist es, Start- und Lande-Freigaben für Verkehrsflugzeuge zu erteilen“, so die Flugsicherung.

Entwicklung des weltweiten Drohnen-Marktes

Selbst wenn die Geräte nur in Hüfthöhe über den Boden schweben, gilt das oft schon als ein unerlaubtes Eindringen in die streng regulierten Anflugzonen der Flughäfen. In Berlin und Hamburg decken diese Zonen fast das gesamte Stadtgebiet ab. In Hannover, Frankfurt, Leipzig, Köln, Dresden, Düsseldorf und Dortmund trifft es große Teile der Stadt. Auch in der Nähe von Militärflughäfen wie in Kaiserslautern sind Teile des Stadtgebiets für das moderne Spielzeug tabu. Bis zu 50.000 Euro kann das unerlaubte Eindringen in solche kontrollierte Lufträume kosten.

Die strengen Regeln gelten für alle Fluggeräte, die technisch in der Lage sind, höher als 30 Meter zu steigen. Die aktuell meist um die 40 Zentimeter großen und unter fünf Kilogramm schweren Minidrohnen schaffen leicht 200 bis 300 Meter Höhe, berichten Experten. Die Geräte elektronisch auf eine Flughöhe von 30 Metern zu beschränken, reiche dem Gesetz zufolge nicht aus, um sie von den Regeln zu befreien.

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