Forderung der Grünen Bundesdatenschützerin soll Firmen bestrafen dürfen

Die Bundesdatenschützerin Voßhoff kann künftig unabhängig vom Innenministerium agieren. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss stößt aber auf Kritik. Die Grünen fordern mehr Befugnisse für den Spitzenposten.

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Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff: Bisher keine Sanktionsmöglichkeit gegen Unternehmen der Post- und Telekommunikationswirtschaft. Quelle: dpa

Berlin Die Entscheidung der Bundesregierung, dem Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten künftig ein eigenständiges und weisungsfreies Arbeiten per Gesetz zuzugestehen, geht den Grünen nicht weit genug. „Ein schwerwiegender Kritikpunkt ist, dass der oder die Bundesbeauftragte auch in Zukunft keine Sanktionsmöglichkeit gegen Unternehmen der Post- und Telekommunikationswirtschaft, die seiner Datenschutzaufsicht unterliegen, eingeräumt werden soll“, sagte der Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, Handelsblatt Online. Er bezweifle, ob dies mit der im EU-Recht angelegten Verpflichtung, die Datenschutzbehörden mit „wirksamen Instrumenten“ zur Durchsetzung des Datenschutzes auszustatten, tatsächlich in Einklang zu bringen sei.

Von Notz bemängelte zudem, dass „keine substanzielle Aufwertung“ des Datenschutz-Postens vorgenommen werde, mit Ausnahme einer Gehaltsaufbesserung für die amtierende Beauftragte Andrea Voßhoff (CDU). „Die bisherige Ausstattung der Behörde wird den aktuellen Herausforderungen der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene nicht ansatzweise gerecht“, kritisierte der Grünen-Politiker.

„Obwohl die geplanten Umstrukturierungen zu einem erheblichen Mehraufwand innerhalb der neuen Behörde führen werden, werden der neuen Obersten Bundesbehörde durch die Bundesregierung nur sage und schreibe vier neue Stellen zugebilligt.“ Das sei „absolut unzureichend und beweist leider, auch vor dem Hintergrund anderer, jüngster Personalentscheidungen, welchen Stellenwert der Datenschutz auch innerhalb der neuen Bundesregierung tatsächlich hat“.

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch soll die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff künftig unabhängig vom Bundesinnenministerium arbeiten. Bislang ist das Amt an das Innenressort angebunden. Das Ministerium hat derzeit die Dienstaufsicht über die Behörde, und die Bundesregierung die Rechtsaufsicht. Dies soll künftig entfallen. Durch die Gesetzesänderung bekommt Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde - wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Die obersten EU-Richter hatten mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert. Auch Voßhoff und ihr Vorgänger, Peter Schaar, verlangten neue Strukturen - ohne Kontrolle durch die Regierung.

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