Forderung des GKV Ärzte und Kliniken sollen besser zusammenarbeiten

Die Zusammenarbeit von Kassen-Ärzten und Kliniken läuft nicht rund. Beide Seiten befürchten, dass ihnen Honorare verloren gehen. Die Krankenkassen verlangen eine umfassende Strukturreform.

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Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, damit es nicht zu Versorgungsengpässen aufgrund von bürokratischen Hürden kommt. Quelle: dpa

Berlin Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser aufgefordert, zum Wohl der Patienten enger zusammenzuarbeiten. „Es kann nicht sein, dass die Menschen deswegen nicht optimal versorgt werden, weil es Sektorengrenzen gibt“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, der Deutschen Presse-Agentur. Hier sei auch eine künftige Regierungskoalition im Bund gefragt. Sie fügte hinzu: „Ich glaube, dass es die Versicherten oder Patienten nicht interessieren muss, ob sie jetzt in diesem oder in jenem Sektor behandelt werden.“

Eines der derzeit strittig diskutierten Themen ist dabei die Notfallversorgung von Patienten. Obgleich es hier schon einzelne Ansätze etwa im Versorgungsstärkungsgesetz und im Krankenhausstrukturgesetz gebe, werde dies ein Thema für die Zukunft werden, sagte Pfeiffer. Sogenannte Portalpraxen seien nur eine Form der Ausgestaltung dieses Zwischenbereichs zwischen ambulant und stationär.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hofft, dass gerade Portalpraxen, die an größere Notfallambulanzen angeschlossen und von niedergelassenen wie auch Krankenhausärzten betrieben werden, das Problem etwas entschärfen. Denn hier könne ein Arzt schon nach dem ersten Eindruck entscheiden, ob ein Patient ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden könne oder stationär im Krankenhaus aufgenommen werden müsse.

Zugleich forderte Montgomery in einem Gespräch mit der dpa eine faire Vergütung bei der Notfallversorgung. „Es ist unanständig, wenn Krankenhäuser nur 32 Euro bekommen für eine Notfallbehandlung, obwohl etwa 120 Euro notwendig wären, um kostendeckend zu arbeiten.“

GKV-Chefin Pfeiffer forderte eine umfassende Überprüfung der derzeitigen Strukturen. Es gebe „fast zwei Dutzend verschiedene Rechtsgrundlagen und Finanzierungssysteme für ambulante Behandlungen an Kliniken, die alle im Laufe der Jahre unabhängig voneinander aus einer tatsächlichen oder vermeintlichen Notwendigkeit heraus entstanden sind“, sagte sie. Pfeiffer nannte unter anderem psychiatrische oder geriatrische Institutsambulanzen, ambulantes Operieren oder Hochschulambulanzen. „Es ist aber insgesamt kein strukturiertes schlüssiges System.“

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