Frauenanteil in Unternehmen Bundestag beschließt Gesetz zur Frauenquote

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen beschlossen. Betroffen sind ab 2016 gut 100 börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen.

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Die Frauenquote ist Gesetz. Quelle: dpa

Berlin Große Unternehmen müssen in ihren Führungsetagen künftig einen Frauenanteil von 30 Prozent aufweisen. Ungeachtet der Kritik aus der Wirtschaft verabschiedete der Bundestag am Freitag ein seit vielen Jahren diskutiertes Gesetz für eine Frauenquote. Demnach müssen rund 108 börsennotierte Unternehmen, in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind, von 2016 an bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten den 30-Prozent-Anteil einhalten. Ansonsten muss der Posten unbesetzt bleiben.

Das Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas sieht zudem vor, dass 3500 mittelgroße Unternehmen sich bis Ende September eigene Zielvorgaben beim Frauenanteil in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen müssen. Diese Flexiquote soll nicht nachträglich korrigiert werden dürfen. Das Gesetz enthält darüber hinaus auch Regelungen für eine Frauenquote im öffentlichen Dienst des Bundes.

Schwesig sprach von einem „historischen Tag“ für die Gleichberechtigung. Frauen müssten dort, wo über Lohn und Arbeitsbedingungen entschieden werde, präsent sein. Das Gesetz strahle daher über die Führungsgremien hinaus aus. Maas bezeichnete das Gesetz als „größten Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts“.

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