Freies Internet Bundestag verabschiedet WLAN-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag die Rechte öffentlicher WLAN-Anbieter gestärkt und damit ein zuvor verabschiedetes Gesetz verbessert. Mit der neuen Gesetzesgrundlage soll der Ausbau offener WLAN-Netze gefördert werden.

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Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots werden bei digitalen Straftaten nicht mehr für das Vergehen belangt. Quelle: dpa

Berlin Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Aufbau offener WLAN-Netze in Deutschland vorangetrieben werden soll. Wer anderen einen Internetzugang anbietet, soll nicht mehr dafür zahlen müssen, wenn Nutzer darin gegen Recht verstoßen, etwa indem sie illegal Filme oder Musik herunterladen. Die Anbieter von WLAN-Hotspots sollen diese auch nicht mehr verschlüsseln müssen.

Café- oder Hotelbesitzer wie auch Geschäfte und Privatpersonen sollen so freies Internet gefahrlos zur Verfügung stellen können. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Anbieter aus Angst vor Abmahnungen ihre WLAN-Netze nicht öffnen.

Union und SPD besserten damit ein erst im Juni vergangenen Jahres verabschiedetes WLAN-Gesetz nach. Nach der nun abgeschafften Störerhaftung konnten Anbieter von Internetzugängen dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Nutzer das Internet nutzen, um etwa nicht lizensierte Inhalte ins Netz zu stellen. WLAN-Anbieter können bislang auch verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten zu tragen, etwa die Abmahnkosten.

Die Neuregelung sieht vor, dass die WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde dazu verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes bei Rechtsverstößen durch Dritte einzustellen. Auf freiwilliger Basis dürfen die Anbieter aber eigene Sicherheitsmaßnahmen wie etwa ein Passwort nutzen.

Allerdings können Rechteinhaber etwa von Musiklizenzen von einem Hotspot-Anbieter verlangen, dass bestimmte Internetseiten für sein Netzwerk gesperrt werden, damit sich etwa das illegale Herunterladen nicht wiederholt. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz beklagte, mit diesen Netzsperren bleibe eine Rechtsunsicherheit bestehen. Die Koalition lasse "den Bäcker an der Ecke und den Freifunker" hier im Regen stehen.

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