Freytags-Frage

Wann und wie sollten Managergehälter gedeckelt werden?

Die SPD setzt auf Populismus und will Managergehälter mit einfachen Antworten deckeln. Eine Neiddebatte bringt uns aber nicht weiter. Wir sollten beim Aktienrecht und Unternehmenssubventionen des Staates ansetzen.

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Managergehälter Quelle: dpa

Der neue Kanzlerkandidat der Sozialdemokraten macht Druck. Martin Schulz positioniert sich eindeutig weiter links als seine Vorgänger Frank-Walter Steinmeier, Peer Steinbrück oder der bisherige Parteichef Sigmar Gabriel. Dabei geht er ein altes Ärgernis aller Anhänger von Gerechtigkeit an, nämlich überzogene Managergehälter. Es gibt aber nur einen triftigen Grund, Managergehälter zu deckeln: Subventionen.

Aber der Reihe nach. Der von den Sozialdemokraten am Mittwoch vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, Managergehälter zu deckeln, und zwar so, dass die Unternehmen Jahreseinkommen ihrer Vorstände über 500.000 Euro nicht mehr steuerlich geltend machen können. Hinzu kommt bei der SPD das Mitsprachrecht der Aktionärsversammlung bei der Festlegung eines Maximalverhältnisses der Einkommensrelationen zwischen Vorstand und Mitarbeitern und das Recht des Aufsichtsrates, bei schlechten Leistungen Rückzahlungen zu fordern. Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) unterstützt diese Initiative im Grundsatz und fordert eine Maximalvergütung von 10 Millionen Euro pro Jahr.

All dies sind unmittelbar verständliche Forderungen. Denn schlechte Leistungen verdienen keinen goldenen Fallschirm, und es erscheint weder fair noch nötig, dass ein einzelner Manager eines Großunternehmens, das von den guten und produktiven Leistungen aller lebt, 50 oder 100 Millionen Euro im Jahr verdient.

Aber ist es auch ein Problem, das sich mit staatlichen Vorschriften ohne Nebenwirkungen lösen lässt?

Die bestbezahlten Aufsichtsräte Deutschlands
Platz 10 und 9: Werner Wenning (Bayer und Eon) Quelle: APN
Platz 8:  Manfred Bischoff (Daimler) Quelle: dpa
Platz 7: Manfred Schneider (RWE) Quelle: dpa
Platz 6: Gerd Krick (Fresenius) Quelle: imago images
Platz 5: Jürgen Hambrecht (BASF) Quelle: dapd
Platz 4: Wolfgang Reitzle (Linde) Quelle: dpa
Platz 3: Simone Bagel-Trah (Henkel) Quelle: REUTERS

In einer Marktwirtschaft sollten die Eigentümer selber die Gehälter ihrer Angestellten festlegen dürfen. Die Eigentümer mögen hohe Gehälter für gerechtfertigt oder im Wettbewerb gar für nötig erachten. Eigentümer einer Aktiengesellschaft (AG) sind die Aktionäre, vertreten durch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Hier scheint das größere Problem zu liegen. Denn die Hauptversammlungen werden nicht durch die Aktionäre, sondern durch Banken bestimmt, deren Interesse oftmals nicht zum Eigentümerinteresse kongruent ist. Vielleicht sollte die SPD darüber nachdenken, das Aktienrecht so zu ändern, dass Managerinteresse und Eigentümerinteresse sich decken und sich sogar eine Übereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Interesse (zahlreiche gut bezahlte Arbeitsplätze, Umweltfreundlichkeit etc.) herstellen lässt.

Noch nie in der Geschichte zuvor hat der Staat so viele Subventionen ausgeschüttet wie 2015. Dabei schaffen die Zahlungen falsche Anreize und fördern Verantwortungslosigkeit. Wie wir da wieder rauskommen.
von Andreas Freytag
  • Man könnte einmal über die zeitliche Streckung von Boni nachdenken, damit das Managerinteresse sich auf eine längere Frist erstreckt. Ein Vorschlag: Heute erwirtschaftete Boni werden in den kommenden drei Jahren anteilig ausgezahlt, und zwar abhängig von der Nachhaltigkeit der Leistungen.

  • Man könnte über veränderte Stimmrechte auf der Hauptversammlung nachdenken, die den Banken keine Macht mehr gibt.

  • Man könnte darüber nachdenken, dass es ehemaligen Vorständen nicht mehr erlaubt ist, in den Aufsichtsrat „ihres“ Unternehmens zu wechseln,

  • und man könnte die maximale Anzahl an Aufsichtsratsmandaten pro Person noch weiter reduzieren.

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