Gegenwind für Maas Warum ist das Hate-Speech-Gesetz so umstritten?

Dass Hass und Hetze im Internet bekämpft werden müssen, darin sind sich alle einig: Die Koalition will noch vor der Sommerpause ihr „Hate Speech Gesetz“ durchsetzen. Aber die Kritik ist enorm. Warum eigentlich?

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Der Bundesjustizminister will das geltende Telemediengesetz konsequenter durchsetzen. Bei Verstößen könnten Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro drohen. Quelle: AP

Berlin Jetzt soll es ganz schnell gehen: Justizminister Heiko Maas (SPD) will sein umstrittenes Gesetz gegen Hass im Netz noch in den nächsten Wochen umsetzen. Am Freitag wurde der Entwurf erstmals im Bundestag debattiert. Warum schlägt ihm soviel Kritik entgegen?

Worum geht es in dem geplanten Gesetz?
Maas will die Netzwerke zwingen, Hass und Hetze im Internet schneller zu entfernen. Damit soll das geltende Recht aus dem Telemediengesetz konsequenter durchgesetzt werden. Facebook, Twitter und Co. bekommen Löschfristen aufgebrummt, offenkundig strafbare Inhalte sollen binnen 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bleiben sieben Tage Zeit. Auch müssen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden richten können. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Der Gegenwind ist enorm, auch vom Koalitionspartner, warum?
„Die Kritik ist selten so einhellig wie in diesem Fall“, sagt Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Das Gesetz löse keine Probleme, sondern schaffe neue. So warnen die Kritiker – darunter Wirtschaftsverbände, Netzaktivisten, Journalisten, NGO's, Juristen und selbst Koalitionspolitiker – vor einer Bedrohung der Meinungsfreiheit und vor einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sagt: „Ich kann nicht erkennen, was beispielsweise Facebook dafür qualifiziert, Inhalte daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtswidrig sind.“

Zudem fürchten viele dass aufgrund der knappen Fristen und hohen Strafen Inhalte vorschnell entfernt werden. „Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen“, warnte Alexander Rabe vom Verband für Internetwirtschaft eco. Es sei nicht richtig, Dinge im Zweifel schneller zu löschen, als sie juristisch sauber zu prüfen.

Wurde denn inzwischen nachjustiert?
Ja, in einigen Bereichen. Eine Änderung – allerdings nur in der Gesetzesbegründung – stellt klar, dass die Strafkosten nur verhängt werden, wenn soziale Netzwerke „kein taugliches Verfahren“ zur Löschung der Inhalte einrichten. „Die Bußgelder drohen dann, wenn es ein systematische Versagen der Netzwerke gibt“, betont Maas. Zudem wurden die Anwendungsbereiche präzisiert: Auf Maildienste wie gmx und Web.de, auf berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing und auf Dienste wie WhatsApp ist das Gesetz nicht anwendbar.


{Im Hau-Ruck-Verfahren}

Was genau bemängeln Rechtsexperten?
Der Bitkom verweist auf zwei Rechtsgutachten, die im Auftrag des Digitalverbands erstellt wurden. Diese seien zum Ergebnis gekommen, dass der Entwurf gegen das Grundgesetz verstoße und europarechtswidrig sei. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wiege am schwersten, dass die kurzen Löschfristen die Meinungsfreiheit beeinträchtigen. Aus europarechtlicher Sicht ist laut dem Gutachter Gerald Spindler von der Universität Göttingen problematisch, dass die Regeln nicht nur auf in Deutschland ansässige Provider, sondern auch auf Anbieter in der EU und darüber hinaus ausgedehnt werden sollen. Das widerspreche dem Ursprungslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie.

Kann das Regelwerk denn seitens der EU ausgebremst werden?
Ja, bis Ende Juni läuft noch das sogenannte Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Diese prüft, ob das Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Erst wenn diese dreimonatige sogenannte Stillhaltefrist verstreicht, ohne dass die EU Einspruch erhebt, darf das Gesetz in Kraft treten.

Gleichwohl hat es den Anschein, als würde das Gesetz in einem Hau-Ruck-Verfahren durchgesetzt?
Genau das verärgert viele. „Der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Netz ist zu wichtig, als dass er mit einem überhasteten und handwerklich schlechten Gesetz geführt werden kann, das vor den Gerichten keinen Bestand hätte“, sagt Bernhard Rohleder vom Branchenverband Bitkom. Und Netzaktivist und Blogger Sascha Lobo kritisierte in der „taz“ die Herangehensweise in der großen Koalition „20 Minuten vor der Bundestagswahl“.

Aber dass es ein Problem mit Hate Speech gibt, ist doch unbestritten?
Darin sind sich auch alle einig. Und auch die Zahlen sprechen für sich: Laut einer Studie von jugendschutz.net entfernt Twitter nur 1 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, Facebook 39 Prozent. YouTube steht mit einer Löschquote von 90 Prozent am besten da.

Der Streitpunkt ist, was die beste Vorgehensweise gegen den Hass ist. Für Markus Beckedahl von Netzpolitik.org ist massives Löschen nicht der richtige Weg. Die Hater lernten, sich so zu artikulieren, dass ihre Posts nicht offensichtlich rechtswidrig sind. „Das löst aber nicht das Problem.“ Stattdessen sollten sie schneller vor Gericht gestellt werden: „Das ist die bessere Form der Abschreckung.“

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