Geldwäsche Kriminalbeamte kritisieren Schäubles Gesetz

Geht es nach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, soll die Anti-Geldwäscheeinheit zukünftig unter das Dach des Zolls kommen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter aber ist dagegen – und übt deutliche Kritik.

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Für die bisher beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Einheit sollen künftig der Zoll und damit das Finanzministerium zuständig sein. Ziel ist es, dass die FIU schneller und punktgenauer auf Verdachtsfälle reagieren kann. Quelle: dpa

Berlin Kriminalexperten haben die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Verlagerung der Anti-Geldwäscheeinheit (FIU) unter das Dach des Zolls kritisiert. „Die beabsichtigte Neustrukturierung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird nach aktuell erkennbarem Zuschnitt massive Verschlechterungen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewirken und stellt ein Risiko für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar“, kritisierte der Bund Deutscher Kriminalbeamter am Montag bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Finanzausschusses in Berlin.

Für die bisher beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Einheit sollen künftig der Zoll und damit das Finanzministerium zuständig sein. Ziel ist es, dass die FIU schneller und punktgenauer auf Verdachtsfälle reagieren kann. Auch soll die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden der Länder verbessert erden. Die Einheit soll zum 1. Juli umziehen von 25 Beamten bis 2018 auf 165 aufgestockt werden.

Die Kriminalbeamten monieren, die Verlagerung sei mit erheblichem Aufwand verbunden. Dieser ließe sich nur durch deutlich überwiegende Vorteile rechtfertigen. „Solche Vorteile sind bisher jedoch allenfalls vage behauptet“, heißt es. „Die Bundesregierung konnte diese bislang jedoch weder detailliert darlegen noch belegen.“

Staatssekretäre des Bundesinnen- und des Bundesfinanzministeriums hätten im November 2015 Voraussetzungen für eine Verlagerung vereinbart. Danach dürfe es keinerlei Verschlechterung für die Daten- und Erkenntnisgewinnung des BKA geben und keine Mehrarbeit für die Polizisten des Bundes und der Länder anfallen. Diese Voraussetzungen seien „aktuell zweifelsfrei nicht erfüllt“.

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