Genpflanzen Kabinett billigt neues Gesetz zum Anbauverbot

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den Gesetzentwurf zum Anbauverbot für Genpflanzen beschlossen. Umweltschützer kritisieren, die Neuregelungen machten deutschlandweite Verbote quasi unmöglich.

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Große Plakate weisen in Mecklenburg-Vorpommern auf die Auspflanzung der gentechnisch veränderten Kartoffel

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Neuregelung des Anbauverbots für Genpflanzen in Deutschland auf den Weg gebracht. Der Anbau etwa von Genmais ist in der EU nicht grundsätzlich verboten, die Mitgliedsstaaten können ihn aber innerhalb ihrer Landesgrenzen verhindern.

Der am Mittwoch vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) teilt die Verantwortung für solche Verbote zwischen Bund und Ländern auf. Über einen Kompromiss hatte sein Ministerium mit den Ländern über Monate verhandelt. Kritiker befürchten einen „Flickenteppich“ von Ausnahmen, weil aus ihrer Sicht die Hürden für ein deutschlandweites Verbot zu hoch sind.

So beispielsweise der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er sieht durch den Gentechnik-Gesetzentwurf die Gentechnikfreiheit von Landwirtschaft und Lebensmitteln in Deutschland bedroht. "Die SPD darf diesen Gesetzentwurf nicht mittragen, sie muss bundesweite Gentech-Anbauverbote durchsetzen", sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Der Verband fordert zudem eine zentrale Koordinierungsstelle für nationale Anbauverbote. Der deutsche Gesetzentwurf stelle für bundesweite Anbauverbote so hohe Hürden auf, dass diese de facto ausgeschlossen seien, kritisierte die BUND-Gentechnikexpertin. "Dieses Gesetz macht Deutschland zum Gentech-Flickenteppich", sagte Moldenhauer. Jedes Bundesland müsse für jede einzelne Gentech-Pflanze den Anbau auf seinem Territorium verbieten.

Darüber hinaus kritisierte der BUND, dass die Verantwortung auf die Bundesländer abgewälzt werde. "Landesregierungen, die keine Gentechnik auf ihren Äckern wollen, müssten ihre Verbote ausführlich begründen, was einen hohen behördlichen Aufwand erfordert. Konzernanwälte würden die Verbotsgründe der Länder auf Schwachstellen abklopfen und die Bundesländer stünden unter permanentem Klagedruck", sagte Moldenhauer.

Bisher werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut, weder für Tierfutter noch als Nahrungsmittel für Menschen. Der Handel damit ist allerdings nicht verboten, die Produkte müssen lediglich ausreichend gekennzeichnet sein. Auch für die Forschung gelten Ausnahmen

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