Köln Im Streit um die Entschädigung von Opfern des Bombenangriffs im afghanischen Kundus steht eine Entscheidung bevor. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) will am Donnerstag verkünden, ob die Bundesrepublik Schmerzensgeld an Hinterbliebene zahlen muss. Am ersten Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin allerdings deutlich gemacht, dass sie der Berufungsklage eher geringe Erfolgsaussichten beimesse. Bei dem Angriff auf Befehl eines deutschen Obersts waren 2009 in Afghanistan etwa 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. (Aktenzeichen 7 U 4/14)
In der Nacht zum 4. September 2009 hatte ein US-Kampfjet zwei von radikalislamischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardiert, die in einem Flussbett feststeckten. Den Befehl dazu gab der damalige Bundeswehroberst Georg Klein. Er befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten.
In dem Berufungsprozess in Köln fordert ein afghanischer Vater, dessen zwei Söhne mutmaßlich bei der Bombardierung getötet wurden, 40.000 Euro Schmerzensgeld. Eine Witwe und Mutter von sechs Kindern verlangt 50.000 Euro - die Familie hat ihren Vater und Ernährer verloren. Die Bundesrepublik hat als freiwillige Leistung an die Familien von 90 Opfern jeweils 5000 US-Dollar (4470 Euro) gezahlt.
Das Bonner Landgericht hatte die Klagen der Hinterbliebenen in erster Instanz als unbegründet abgewiesen. Oberst Klein sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen, hieß es in dem Urteil. Klein habe vor Erteilung des Angriffsbefehls alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen genutzt. Er habe nicht erkennen können, dass sich Zivilpersonen bei den Tanklastern befanden.