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Gerichtsurteil: Mit Hartz-IV keine Auslandsreise zur Ehefrau

Quelle: Handelsblatt Online

Laut dem hessischem Landessozialgericht haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Reise zu einem Ehepartner im Ausland. Der Grund: Die Gatten könnten schließlich auch zusammenziehen.

Ein Flugzeug der Fluggesellschaft Lufthansa landet auf dem Internationalen Flughafen in Frankfurt am Main. Quelle: dapd
Ein Flugzeug der Fluggesellschaft Lufthansa landet auf dem Internationalen Flughafen in Frankfurt am Main. Quelle: dapd

DarmstadtHartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, Reisen zu einem im Ausland lebenden Ehepartner bezahlt zu bekommen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht nach Mitteilung vom Dienstag. Die Ehegatten könnten zusammenziehen, hieß es zur Begründung.

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Konkret ging es um einen in Frankfurt/Main lebenden 58-Jährigen, der im Jobcenter Geld für Besuche bei seiner Frau in China beantragte. Der Mann hatte mehrere Jahre in Singapur gearbeitet und die Frau dort geheiratet. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zog er nach Deutschland, sie nach China.

Der Mann argumentierte, er wolle sein Umgangsrecht wahrnehmen und die Ehe aufrechterhalten. Seine Frau spreche nicht ausreichend Deutsch, habe kein Geld für einen Sprachkurs und könne nicht nach Deutschland ziehen. Das Gericht winkte ab: Eheleute müssten anders behandelt werden als getrennt lebende Eltern, wo das Umgangsrecht mit dem Kind eine Rolle spiele. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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