Gesetze Was sich zum 1. August alles ändert

Ab dem 1. August können Eltern wählen, ob sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen oder sich Geld auszahlen lassen. Was sich noch ändert. Eine Übersicht.

Kita- und BetreuungsgeldAlle ein- und zweijährigen Kindern haben nun den Anspruch auf einen Betreuungsplatz, ob bei einer Tagesmutter oder in der Kindertagesstätte spielt dabei keine Rolle. Die Bundesagentur für Arbeit geht nicht von einem Personalengpass aus. Kinder, deren Eltern sie lieber zuhause betreuen wollen, können das tun und bekommen 100 Euro Betreuungsgeld im Monat. Geld, das auch an die Person weitergegeben werden kann, die das Kind betreut. Es kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 1. August 2012 geboren worden. Quelle: dpa
RechtskostenDie Hilfe eines Anwalts oder Notars wird in Zukunft teurer: Die letzte Erhöhung liegt mehr als 20 Jahre zurück. Gleichzeitig steigen auch die Gebühren bei Gericht. Im Durchschnitt bedeutet das eine Erhöhung um zwölf Prozent bei Anwälten und 15 Prozent bei Notaren. Quelle: dpa
Fahrradbeleuchtung In Zukunft muss nicht mehr alleine der Dynamo für Licht am Rad sorgen: Es sind nun auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt. In naher Zukunft kann es hier aber erneut zu Veränderungen kommen, es soll dann entschieden werden, ob auch Ansteckleuchten zulässig sind. Quelle: dpa
BerufeAb dem 1. August gilt ein Mindestlohn von 6,50 bis 7,50 Euro für Frisöre bzw. 10 Euro für Gerüstbauer. In zwei Jahren soll zumindest für Frisöre eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten. Übrigens, in Zukunft heißen Kfz-Mechaniker oder Mechaniker für Karroserieinstandhaltungstechnik nicht mehr so, sondern alle einheitlich Mechatroniker. Quelle: dpa
FernsehenDie RTL-Mediengruppe zieht sich aus der Verbreitung der digitalen Antenne zurück: Eingestellt wird zunächst die Ausstrahlung von RTL, RTL II, Vox und Super RTL im Großraum München und Südbayern. Zum 31. Dezember wird die Übertragung über das digitale Antennenfernsehen dann im ganzen Bundesgebiet eingestellt. Quelle: dpa/dpaweb
KrankenversicherungSie schulden Ihrer Krankenkasse Geld? Das wird Ihnen ab dem 1. August - zumindest teilweise - erlassen. Die Gebühr für Säumniszuschläge sinkt dann von fünf auf ein Prozent. Diese Amnestie gilt vor allem für diejenigen, für die zwar seit 2007 eine Versicherungspflicht besteht, die sich aber nicht bei einer Krankenkasse gemeldet haben: Sie sollen für die Zwischenzeit ihre teils hohen Schulden erlassen bekommen. Quelle: dpa
Medikamente 16 Cent mehr pro Packung kosten verschreibungspflichte Medikamente in Zukunft. Das Geld ist nicht etwas weg, sondern soll in einen Fonds fließen, aus dem die Notdienste der Apotheken bezahlt werden. So soll gewährleistet werden, dass auch Versorgung in strukturschwachen Regionen gewährleistet ist. Quelle: dpa
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