Gesetzentwurf Cannabis auf Kassenkosten

Schwerkranke sollen sich Cannabis künftig in der Apotheke besorgen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Geplant ist auch Cannabis-Anbau unter staatlicher Kontrolle.

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Schwerkranke sollen die Droge Cannabis auf Kosten der Krankenkasse erhalten. Quelle: dpa

Berlin Schwerkranke sollen die Droge Cannabis auf Kosten der Krankenkasse erhalten. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Mit einem Rezept sollen sich Schmerzpatienten, bei denen keine andere Therapie hilft, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte aus der Apotheke besorgen können. Das Gesetz soll spätestens im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten.

Um die Versorgung mit Cannabis in kontrollierter Qualität sicherzustellen, soll der Anbau der Droge zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle ermöglicht werden. Über den Anbau wacht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung der Hanf-Arzneimittel zu bekommen, wird die Erstattung durch die Krankenkassen wissenschaftlich begleitet.

Bislang können schwerkranke Patienten, etwa mit Krebs, Aids, Parkinson oder Multipler Sklerose Cannabisprodukte nur mit einer Sondergenehmigung in der Apotheke erhalten und müssen sie selbst bezahlen. Nach Angaben der Bundesregierung besaßen im April 647 Patienten eine solche Ausnahmeerlaubnis.

Gröhe sagte, Ziel sei die bestmögliche Versorgung schwerkranker Menschen. Deshalb sollten die Kosten für Cannabis von der Krankenkasse übernommen werden. Die Drogenbeauftragte der Regierung, Marlene Mortler, bezeichnete den Einsatz von Cannabis in der Medizin in engen Grenzen als sinnvoll. Allerdings sei Cannabis keine harmlose Substanz. Eine Legalisierung zum Privatvergnügen dürfe es nicht geben.

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