Gesetzentwurf von Heiko Maas Verurteilte Extremisten sollen Fußfessel tragen

Die große Koalition will „Gefährder“ in Zukunft strenger überwachen lassen. Dazu sollen verurteilte Extremisten nach der Haft eine elektronische Fußfessel tragen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun beschlossen.

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Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass verurteilte Extremisten eine Fußfessel tragen müssen. Quelle: dpa

Berlin Verurteilte Extremisten sollen künftig nach der Haft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Die Fußfessel soll demnach bei extremistischen Straftätern zugelassen werden, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorfinanzierung oder der Unterstützung von Terrorgruppen verurteilt wurden.

„Bereits verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient“, sagte Maas. „Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten.“ Die Fußfessel sei „kein Allheilmittel“, erleichtere den Sicherheitsbehörden aber die Arbeit.

Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits eine Regelung verabschiedet, um islamistische Gefährder mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel durch das Bundeskriminalamt (BKA) überwachen zu können.

Die Regelungen gehen auf eine Vereinbarung von Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vom 10. Januar zurück. Als Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt hatten sie sich auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt.

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