Gesetzentwurf von Nahles Ost-West Rentenangleichung beschlossen

Seit jeher sind die Rentenbeiträge im Westen höher als in den neuen Bundesländern. Die Regierung hat nun die Angleichung beschlossen. Das ist nicht unumstritten. Es entstehen Mehrkosten in Milliardenhöhe.

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In naher Zukunft werden die Rentenbeiträge in Ost und West auf demselben Niveau sein. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung hat die jahrelang umstrittene Anhebung der Rentenwerte im Osten auf das höhere Westniveau auf den Weg gebracht. Dem Kabinett billigte am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), wonach ab dem Jahr 2025 gleiches Rentenrecht in ganz Deutschland gelten soll.

In sieben Schritten von 2018 bis 2024 wird der Rentenwert Ost auf das Westniveau angehoben. Die Mehrkosten bis zum Jahr 2024 werden im Reuters vorliegenden Gesetzentwurf auf insgesamt bis zu 15,7 Milliarden Euro beziffert. Bezahlt werden soll dies überwiegend von den Beitragszahlern. Erst ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem steigenden Zuschuss.

Zudem beschloss das Kabinett höhere Renten für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das sind laut Arbeitsministerium jedes Jahr über 170.000 Beschäftigte. Ab dem Jahr 2018 soll die sogenannte Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert werden.

Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2024 Erwerbsminderungsrenten für Neuzugänge so berechnet werden, als ob die Frührentner bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dadurch fallen die Renten höher aus. Die Mehrkosten sind anfangs gering und werden für 2021 auf 140 Millionen Euro beziffert. Langfristig steigen die Mehrausgaben laut Gesetzentwurf aber auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 3,2 Milliarden Euro 2045.

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