Gesetzesänderung Maas verpflichtet Konzerne zur Auskunft über Sozial- und Umweltaktivitäten

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordert mehr Informationen von Unternehmen und diese per Gesetz dazu verpflichten. Der Referentenentwurf liegt der WirtschaftsWoche vor.

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Bundesjustizminister Heiko Maas will die Unternehmensberichterstattung ändern Quelle: dpa

Ein „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ soll große Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro künftig zu einem „gesonderten Bericht“ über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange verdonnern. Der Referentenentwurf liegt der WirtschaftsWoche vor.

So sollen die Unternehmen künftig etwa darüber informieren, wie sie Menschenrechte in ihren Produktionsländern achten, Korruption im eigenen Haus bekämpfen, Frauen in Führungspositionen fördern und erneuerbare Energien einsetzen. Dafür müssten die Konzerne die jeweils „verfolgten Konzepte“ genau beschreiben.

Maas setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen um. Investoren, große Unternehmen und Verbraucher würden heute mehr und bessere Informationen über Unternehmen verlangen, „um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen“, heißt es in der Begründung seines Ministeriums. Das Handelsgesetzbuch (HGB) würde nach Informationen der WirtschaftsWoche entsprechend geändert.  Für die Chefs börsennotierter Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherer stiege mit der Neuregelung jedoch das Risiko. Denn falsche Angaben oder verschleiernde Informationen ziehen durchaus empfindliche Strafen nach sich – laut HGB etwa bis zu drei Jahre Freiheitsentzug.

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