Jugendstrafrecht
Jugendrichter können jugendliche Straftäter ab dem 1. September härter bestrafen. Mit dem Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten wird unter anderem das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren heraufgesetzt: Falls eine besondere Schwere der Tat festgestellt wird, können sie zu maximal 15 statt bisher 10 Jahren Haft verurteilt werden. Der sogenannte „Warnschussarrest“, der ebenfalls Teil des neuen Gesetzes ist, kann dagegen erst nach einer halbjährigen Vorlaufzeit verhängt werden. Ab März 2013 haben Richter dann die Möglichkeit, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich bis zu vier Wochen Jugendarrest zu verhängen. Durch den Arrest solle den Straftätern die Konsequenz ihres Handelns aufgezeigt werden, die eine Bewährungsstrafe oftmals wie einen Freispruch empfinden.