Gesetzliche Pflegeversicherung Reform verschafft 500.000 Menschen Pflegeleistungen

Pflege für alle: Die geplante Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung soll mehr als 500.000 Menschen zusätzlich Pflegeleistungen sichern. Über den Vorschlag von Gesundheitsminister Gröhe soll bald entschieden werden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bewohnerinnen in einer Wohngemeinschaft für Demenz-Kranke: 500.000 Menschen soll zusätzlich Leistungen erhalten. Quelle: dpa

Berlin Rund 500.000 Menschen mehr als bisher sollen künftig erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Dies sieht die geplante Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe vor, zu der nun ein Gesetzentwurf vorliegt.

Durch eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit und ein völlig anderes Begutachtungssystem sollen künftig Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen bessergestellt werden. Bislang gehen sie bei der Einstufung oft leer aus.

Aus Regierungskreisen hieß es am Montagabend, der Gesetzentwurf solle im August im Kabinett beraten werden. Um die Reform zu finanzieren, steigen die Beiträge im Jahr 2017 um 0,2 Prozentpunkte, was rund 2,4 Milliarden Euro in die Kasse bringt.

Anstelle der bisher drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben, die den individuellen Pflegebedarf des Einzelnen besser erfassen sollen. Für die rund 2,7 Menschen, die schon jetzt Pflegeleistungen erhalten, soll es nach Angaben der Regierung umfassenden Bestandsschutz geben.

Durch den Verzicht auf eine Neubewertung erhielten sie künftig entweder gleiche oder höhere Leistungen als bisher. Um den Übergang zu finanzieren, sollen vier Milliarden Euro aus den Reserven der Pflegekassen verwendet werden. Die Reform sieht zudem vor, dass der Eigenanteil für Heimbewohner nicht steigen soll, wenn sich ihr Zustand verschlechtert und sie in eine höhere Pflegestufe rutschen

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%