
SaarbrückenDie Sondierungsgespräche über ein große Koalition im Saarland sind gescheitert. Das gab Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) nach einem Vieraugengespräch mit SPD-Chef Heiko Maas am Donnerstagabend im Landtag in Saarbrücken bekannt. Sie kündigte Neuwahlen an.
Um den Weg zu sofortigen Neuwahlen im Saarland freizumachen, muss sich zuvor der Landtag auflösen. Dazu stehen gemäß der saarländischen Landesverfassung laut Paragraf 69 grundsätzlich zwei Wege offen. Zum einen kann der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit (34 Stimmen) seine Auflösung beschließen. Zum anderen ist der Landtag aufgelöst, wenn er der Landesregierung das Vertrauen entzogen hat und nicht innerhalb von vier Wochen eine neue Regierung gewählt wird.
Um dies zu erreichen, kann entweder die Landesregierung selbst die Vertrauensfrage stellen oder eine Fraktion stellt einen Antrag auf „ausdrückliche Erklärung des Misstrauens“. Darüber entscheidet dann die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags (26 von 51 Stimmen) in namentlicher Abstimmung.
Wenn der Landtag aufgelöst ist, müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Das Landeswahlgesetz sieht für diesen Fall verkürzte Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen vor. Diese müssen bis spätestens am 34. Tag vor der Wahl vorliegen. Bei regulären Wahlen gilt dagegen eine Frist bis zum 66. Tag vor der Wahl.










