Gesundheitsversorgung: Wie sich Patienten wehren können - Seite 2

Gesundheitsversorgung: Wie sich Patienten wehren können

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Krankenkassen: Bei Quelle: AP
Krankenkassen: Bei Verbandsmaterial, Hörhilfen oder Kuren gibt es oft Ärger. Quelle: AP

Wer den Eindruck hat, das neue Medikament wirke weniger gut oder habe Nebenwirkungen, kann den Arzt auffordern, weiterhin das alte zu verschreiben. „Wenn wirklich eine Unverträglichkeit etwa gegen Konservierungs- oder Farbstoffe vorliegt, was bei Allergikern mal der Fall sein kann“, erläutert Vogel, „dann kann der Arzt ein anderes Medikament verordnen“, er müsse es allerdings gegenüber der Kasse begründen. Den Ärzten wiederum ist der Papierkram oft zu lästig. Und den Kassen ist die Begründung manchmal nicht ausreichend. „Wir rufen dann an und bitten sie, nachzubessern“, sagt Berater Sbrzesny. Ratsam ist auch, in Streit- und Zweifelsfällen die Meinung eines anderen Arztes einzuholen. Dank freier Arztwahl ist dies in Deutschland kein Problem.

Ärger mit den Kassen gibt es außerdem häufig bei Heil- und Hilfsmitteln, also etwa Rollstühlen, Hörhilfen, Massagen oder Inkontinenzeinlagen. Die Kassen schließen auch hier immer häufiger Direktverträge mit Herstellern ab, um Geld zu sparen. „Wir hatten den Fall einer Mutter, die für ihre 16-jährige behinderte Tochter Einlagen brauchte“, berichtet Sbrzesny, „doch der Hersteller, der ihre Kasse belieferte, hatte die Größe S nicht im Angebot.“

Ob es um außergewöhnliche Pillen für Schmerzpatienten, einen Spezialstuhl für das behinderte Kind oder um Mutter-Kind-Kuren geht: „Man sollte sich Informationen einholen, soviel es geht“, rät Vogel. Eine Anlaufstelle sind immer auch Selbsthilfegruppen, von denen es inzwischen rund 120.000 im Bereich Gesundheit gibt. Von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft über die Deutsche Schmerzliga bis hin zum Verein leberkrankes Kind – hier tauschen Betroffene Informationen und Erfahrungen aus. Insbesondere auch darüber, welche Ansprüche man gegenüber Kassen oder Ärzten hat.

Auch Widerspruch gegen Krankenkassen-Entscheidung ist möglich

„Wir stellen fest, dass viele Hausärzte Alzheimer nicht medikamentös behandeln“, sagt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, „und raten dann oft, zum Facharzt zu gehen.“ Insgesamt würden die Patienten eher unterversorgt mit Antidementiva. Für Angehörige etwa von Demenzkranken, HIV-Betroffenen oder Epileptikern gibt es auch sogenannte Angehörigengruppen. „Man sollte sich aber immer genau erkundigen, mit wem man es zu tun hat“, warnt Kronauer, „wichtig ist zu prüfen, wie unabhängig die Informationen sind, die man von der Selbsthilfegruppe bekommt.“ Schließlich pflegen einige Organisationen eine enge Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen, von denen auch finanzielle Unterstützung fließt.

Wer sichergehen will, ob er es mit einer unabhängigen Einrichtung zu tun hat, findet Anhaltspunkte auf einer Liste des Gemeinsamen Bundesausschusses, ein Gremium, das darüber entscheidet, was in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen wird. Selbsthilfegruppen, die dort mit am Tisch sitzen, müssen den Status der Unabhängigkeit erfüllen.

Wenn man partout nicht weiterkommt, kann man gegen eine Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Zuvor sollte man sich die Ablehnung schriftlich geben lassen, dann hat man vier Wochen Zeit zu reagieren. Wichtig ist: Begründen Sie dabei Ihre Position ausführlich, damit sich die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse der Kassen ein genaues Bild machen können.

Oft schalten die Kassen die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ein. „Viele Kassen lenken dann ein“, sagt Vogel. Beispiel: Mutter-Kind-Kuren. In 2008 lehnten die Kassen knapp ein Drittel der Anträge ab. Über 70 Prozent der Betroffenen legten Widerspruch ein, die Hälfte davon konnte schließlich samt Sprössling in Kur fahren. Lehnt die Kasse den Widerspruch ab, kann der Betroffene innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einlegen. Gerichtskosten fallen nicht an.

Wer mehr Leistungen möchte, als seine Kasse ihm bietet, kann auch prüfen, ob eine private Zusatzversicherung für ihn geeignet wäre. „Aber Vorsicht, Kassen werben oft damit: So werden Sie Privatpatient“, sagt Verbraucherschützer Vogel, doch „das stimmt meist nicht“. Man sollte das Kleingedruckte genau lesen, so gibt es etwa Zahnzusatzversicherungen, die keine Kosten für Implantate übernehmen. Meist muss der Kunde auch eine Gesundheitsprüfung bestehen, für Ältere und chronisch Kranke wird die Versicherung dann oft eine teure Angelegenheit. Ultima Ratio, wenn es nur Ärger mit der Kasse gibt, ist der Wechsel. Die Beiträge sind inzwischen ja ohnehin überall gleich.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 21.08.2009, 21:11 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt

    Mein Vorredner hat es voll erfaßt. bei GKV-Versicherten werden sämtliche Untersuchungen bis auf die trivialsten (kleines blutbild z.b., und das erst nach mehrfacher Anfrage, etc.) unterlassen.

    bei einem PKV-Versicherten wird dagegen erst einmal das ganze Programm durchexerziert. Wir haben eine Zweiklassenmedizin ungeahnter Ausmaße, es ist nur noch nicht jedem klar, denn die meisten sind ja (zum Glück) gesund.

  • 21.08.2009, 19:54 UhrAnonymer Benutzer: Gloeckl Rainer, Diplombetriebswirt

    Viele Erkrankungen (Allergien, OSA, Glaukom, Untersuchung auf blut im Stuhl usw.) werde oft erst gar nicht geprüft - mit verheerenden Folgen.

    Prof. Ring geht von ca. 15 Millionen übersehenen Allergien aus. Dabei leidet jeder 3. Allergien. Kurios sind aussagen von Experten, bei Morbus Meniere (Schwindel, Tinitus, Schwerhörigkeit) müsse man nicht auf Allergien testen, wobei Schwindel alleine auch von einer Allergie herrühren kann usw.

    OSA (Obstruktive Schklafapnoe) oder volkstümlich Schnarchen mit Atemaussetzer führen häufig zu sehr schweren Unfällen, es wird nie geprüft, "übersehen" in ca. 95'% aller Fölle!

    Glaukom wird als heimtückische Erkrankung des Sehnervs beschrieben (z.b. wegen erhöhtem Augeninnendruck), der Arzt verweist (auch bei erhöhtem Risiko wie OSA) auf zuzahlungspflichige Vorsorgeuntersuchungen.

    bei Unterbauchschmerzen alleine erhält man (vor 45) keine Vorsorgeuntersuchun auf blut im Stuhl - jedoch kommen auf 5000 Patienten 1 Rektum Karzinom.
    Reinrechnersch ein Unding, der Schaden ist oft erheblich höher als Einsparungen.

    Das mutet an extrem grausame gemeingefährliche Eingriffe in das Gesundheitssystem, legal da Gesetzlich geregelt.

    Kann man nicht gegen die öffentliche hand (Gesetzgeber) klagen, analog zu Schlaglöcher in der Straße die mit Sicherheit irgendwann zu schweren Unfällen führen?

    Eine Lösung wäre die Krankenkassen zu verpflichten international die verordneten Kosten voll (inklusive Übersetzung) zu tragen, das Trauerspiel hätte sofort ein Ende.

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