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Gesundheitsversorgung: Wie sich Patienten wehren können

von Michaela Hofffmann (Berlin) und Juliane Sarnes

Wer ewig auf einen Arzttermin warten muss oder ein bestimmtes Medikament nicht bekommt, kann sich erfolgreich wehren. Zahlreiche Stellen bieten Hilfe.

Rollstuhl: Wer sich als Quelle: dpa/dpaweb
Rollstuhl: Wer sich als Patient gut informiert und nachhakt, bekommt eher, was er möchte. Quelle: dpa/dpaweb
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Der Rat von Kai Vogel ist so simpel wie zielführend: „Hartnäckig bleiben!“, rät der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen allen Versicherten, die sich beim Arzt, im Krankenhaus oder bei Verhandlungen mit der Kasse schlecht behandelt fühlen. Weigert sich ein Mediziner, ein bestimmtes Medikament zu verschreiben oder lehnt die Krankenversicherung eine Kur ab, muss sich ein gesetzlich Versicherter damit nicht in jedem Fall abfinden. Auch dann nicht, wenn die Kasse einen Krankenhausaufenthalt für unnötig hält und nur die ambulante Behandlung bezahlen will.

Und natürlich muss niemand hinnehmen, wenn – wie kürzlich bei einer älteren Patientin in Potsdam geschehen – eine Kasse wegen des Mengenrabatts derart viele Pakete mit Inkontinenzeinlagen liefern lässt, dass diese gar nicht in die kleine Wohnung der Rentnerin passen.

Oft hilft auch ein Anruf bei der Krankenkasse

Es gibt viele Wege, zu seinem Recht zu kommen. Wer das Gefühl hat, beim Facharzttermin in der Zweite-Klasse-Warteschleife zu hängen, sollte auch schon einmal eine Spur forscher auftreten. „Bei einem Notfall muss man sofort einen Termin bekommen, schildern Sie klar und deutlich, um was es geht“, sagt Verbraucherberater Vogel. Funktioniert das nicht, sollte man den Hausarzt bitten, nachzuhaken, das wirkt meist Wunder. Oft hilft auch ein Anruf bei der Krankenkasse. Viele von ihnen, etwa die GEK oder die AOK Rheinland/Hamburg, bieten inzwischen den Service, einen Termin bei einem Mediziner in der Nähe innerhalb von drei Tagen zu organisieren.

Sind die Fragen komplizierter, sollte man sich an eine der zahlreichen Gesundheitsberatungsstellen wenden. Kompetenten, unabhängigen Rat erhalten gesetzlich Versicherte bei den Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern. Eine weitere Anlaufstelle ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen, die seit 2000 im Auftrag der Bundesregierung tätig ist. Für juristische, medizinische und psychosoziale Fragen stehen dort Experten mit kostenlosem Rat zur Seite. Die Berater sind zur Neutralität verpflichtet, geben Tipps, klären über die rechtlichen Möglichkeiten auf und bieten in Ausnahmefällen auch Formulierungshilfen an. 7.000 bis 8.000 Anfragen pro Monat gehen bei den UPD-Experten in ganz Deutschland ein, das sind doppelt so viele wie im Vorjahr.

Eine Art Ombudsfrau für Klagen und Nöte rund um Kassen und Ärzte ist inzwischen auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel. Das Amt wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 eingerichtet, um Patientenrechten gegenüber der Bundesregierung und dem Parlament stärker Gehör zu verschaffen. Obwohl Kühn-Mengel weder Ärzten noch Kassen Anweisungen erteilen kann, erhält ihr zwölfköpfiges Team aus Juristen, Medizinern, Pharma- und Kassenspezialisten pro Jahr bis zu 20.000 Anfragen. „Wir klären die Ratsuchenden über die Rechtslage auf“, sagt Bernd Kronauer, Persönlicher Referent der Patientenbeauftragten. In Einzelfällen schaltet sich Kühn-Mengel schon mal persönlich ein, etwa wenn auffällt, das Fachärzte einer bestimmten Region plötzlich auffällig häufig Kassenpatienten lange auf Termine warten lassen.

Welche seriösen Beratungsstellen es sonst noch gibt, etwa die von Kommunen, steht in einer Liste auf der Homepage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

In vielen Fällen können sich Patienten auch selbst helfen, so sie ihre Rechte kennen. Zum Beispiel, wenn sie plötzlich nicht mehr ihre gewohnte Pille erhalten, sondern eine andere, weil ihre Kasse mit einem Pharma-unternehmen einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Apotheker sind dann verpflichtet, die Arzneimittel herauszugeben, bei denen Kassen Preisnachlässe ausgehandelt haben. Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Arzt die Abgabe eines wirkstoffgleichen Arzneimittels nicht ausdrücklich ausschließt.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 21.08.2009, 21:11 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt

    Mein Vorredner hat es voll erfaßt. bei GKV-Versicherten werden sämtliche Untersuchungen bis auf die trivialsten (kleines blutbild z.b., und das erst nach mehrfacher Anfrage, etc.) unterlassen.

    bei einem PKV-Versicherten wird dagegen erst einmal das ganze Programm durchexerziert. Wir haben eine Zweiklassenmedizin ungeahnter Ausmaße, es ist nur noch nicht jedem klar, denn die meisten sind ja (zum Glück) gesund.

  • 21.08.2009, 19:54 UhrAnonymer Benutzer: Gloeckl Rainer, Diplombetriebswirt

    Viele Erkrankungen (Allergien, OSA, Glaukom, Untersuchung auf blut im Stuhl usw.) werde oft erst gar nicht geprüft - mit verheerenden Folgen.

    Prof. Ring geht von ca. 15 Millionen übersehenen Allergien aus. Dabei leidet jeder 3. Allergien. Kurios sind aussagen von Experten, bei Morbus Meniere (Schwindel, Tinitus, Schwerhörigkeit) müsse man nicht auf Allergien testen, wobei Schwindel alleine auch von einer Allergie herrühren kann usw.

    OSA (Obstruktive Schklafapnoe) oder volkstümlich Schnarchen mit Atemaussetzer führen häufig zu sehr schweren Unfällen, es wird nie geprüft, "übersehen" in ca. 95'% aller Fölle!

    Glaukom wird als heimtückische Erkrankung des Sehnervs beschrieben (z.b. wegen erhöhtem Augeninnendruck), der Arzt verweist (auch bei erhöhtem Risiko wie OSA) auf zuzahlungspflichige Vorsorgeuntersuchungen.

    bei Unterbauchschmerzen alleine erhält man (vor 45) keine Vorsorgeuntersuchun auf blut im Stuhl - jedoch kommen auf 5000 Patienten 1 Rektum Karzinom.
    Reinrechnersch ein Unding, der Schaden ist oft erheblich höher als Einsparungen.

    Das mutet an extrem grausame gemeingefährliche Eingriffe in das Gesundheitssystem, legal da Gesetzlich geregelt.

    Kann man nicht gegen die öffentliche hand (Gesetzgeber) klagen, analog zu Schlaglöcher in der Straße die mit Sicherheit irgendwann zu schweren Unfällen führen?

    Eine Lösung wäre die Krankenkassen zu verpflichten international die verordneten Kosten voll (inklusive Übersetzung) zu tragen, das Trauerspiel hätte sofort ein Ende.

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